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    Kleinunternehmer

    Hallo,
    ich komme beim Ausfüllen meiner Umsatzsteuererklärung nicht weiter da die Umsatz-Beträge die ich für das Kalenderjahr 2017 und 2018 unter Zeile 33 und 34 eingegeben habe nicht akzeptiert werden.
    Kann mir jemand sagen woran das liegt?
    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Welche Anwendung? Mein ELSTER?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja, bei mein Elster.

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        #4
        Ich finde keinen Fehler!

        Kleinunternehmer.JPG
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Luc Beitrag anzeigen
          ..
          ich komme beim Ausfüllen meiner Umsatzsteuererklärung nicht weiter da die Umsatz-Beträge die ich für das Kalenderjahr 2017 und 2018 unter Zeile 33 und 34 eingegeben habe nicht akzeptiert werden....
          .
          Hallo Luc,

          wie lautet denn die Fehlermeldung konkret ?
          Tschüß

          Kommentar


            #6
            Hallo holzgoe,
            folgendes steht dort:

            "Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu Umsätzen zum allgemeinen beziehungsweise zum ermäßigten Steuersatz, zu anderen Steuersätzen sowie zur Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform nicht zulässig. Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung auf den Zeitraum der Regelbesteuerung entfallen und aufgrund der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind, sind in der Zeile 164 bei Steuer-, Vorsteuer- und Kürzungsbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen, einzutragen. Gleiches gilt für Berichtigungen nach § 17 UStG bei Kleinunternehmern."

            Danke.

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              #7
              Hallo Luc,
              offensichtlich hast du dann einen Eintrag bei steuerpflichtigen Umsätzen und wenn es eine Null ist, deshalb diese Meldung -> du musst nur Zeile 33 und 34 ausfüllen.

              Tschüß

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                #8
                Hallo holzgoe,

                herzlichen Dank für die schnelle Hilfe! Es hat geklappt.

                Schöne Feiertage wünsche ich.
                Tschüß.

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