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Anlage V mit UmSt bekomme es nicht hin

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    Anlage V mit UmSt bekomme es nicht hin

    Irgendwie komme ich mit der Anlage V nicht zurecht.

    Ich vermiete eine Wohnung und bin UmSt. steuerpflichtig
    2017 (sind alles nur Beispiel Daten)
    Einnahmen: 934,57
    7% : 65,42
    = 1000€

    Ausgaben: 168,08
    19% : 31,93
    = 200€

    2017 habe ich Quartalsweise UmSt. abgeführt, also
    65,42 - 31,93 = 33,49 bezahlt

    Ich würde nun den Gewinn mit 934,57 - 168,08 beziffern= 766,49
    (Gewinn ohne UmSt. - Ausgaben ohne UmSt)


    Aber mein www.elster.de rechnet so
    3 - Ermittlung der Einkünfte
    Summe der Einnahmen 1000€ (mit UmSt)
    Summe der Werbungskosten 200€ (mit UmSt)
    = 800
    Das ist doch Falsch oder irre ich mich?

    unter 2 - Einnahmen habe ich Einnahmen ohne UmSt : 934,57
    unter 17 Vereinnahmte Umsatzsteuer: : 65,42 (7%)

    unter 18 Vom Finanzamt erstattetet und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer
    ist leer aber müsste doch 33,49 rein, die ich 2017 bezahlt habe? Oder nur die UmSt. von den Ausgaben wegen -erstattetet- rein?

    die ganzen Werbungskosten habe ich Brutto, also mit 19% angegeben = 200
    und in Zeile 51 enthaltene abziehbare Vorsteuerbeträge die 19% = 31,93
    die werden aber in der Berechnung gar nicht einbezogen.


    was hat es mit Zeile 48 Aufsicht?
    an das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer (Euro, Cent)
    ist das das gleich wie Zeile 18? Oder müssen hier die 7% der Einnahmen wegen -gezahlte- rein?


    Info:
    https://forum.elster.de/anwenderforu...sten-eintragen
    hier steht z.B. Gewinn ohne umst. Ausgaben mit umst. so habe ich es auch gemacht
    Zuletzt geändert von seerose2002; 08.05.2018, 12:36.

    #2
    AW: Anlage V mit UmSt bekomme es nicht hin

    Das mit der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung einer Wohnung musst du schon näher erläutern. Das ist eigentlich nur noch bei der kurzfristigen Beherbergung von Fremden der Fall.

    Warum willst du in Zeile 18 etwas eintragen, wenn du keinen Vorsteuerüberhang hattest?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage V mit UmSt bekomme es nicht hin

      Das mit der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung einer Wohnung musst du schon näher erläutern. Das ist eigentlich nur noch bei der kurzfristigen Beherbergung von Fremden der Fall.


      Ich habe eine Ferienwohnung, man kann sich entscheiden mit oder ohne UmSt.
      Ich habe mich für mit Umsatzsteuer endschiede, kann dadurch alle Reparaturen mit 19% absetzen.
      Nachteil ist halt man must von den Einnahmen 7% versteuern.


      Warum willst du in Zeile 18 etwas eintragen, wenn du keinen Vorsteuerüberhang hattest?

      vom Finanzamt erstattetet und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer
      2017 habe ich Quartalsweise UmSt. abgeführt, also
      65,42 - 31,93 = 33,49 bezahlt (7% von Gewinn und 19% von Ausgaben)
      oder hat es damit nichts zu tun?

      Unter 18 habe ich noch nichts eingetragen.

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        #4
        AW: Anlage V mit UmSt bekomme es nicht hin

        Zitat von seerose2002 Beitrag anzeigen
        vom Finanzamt erstattetet und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer
        2017 habe ich Quartalsweise UmSt. abgeführt, also
        65,42 - 31,93 = 33,49 bezahlt
        Kleiner Tipp: erstattet und abgeführt sind zwei verschiedene Paar Stiefel.

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          #5
          AW: Anlage V mit UmSt bekomme es nicht hin

          Hättest du gleich den Begriff Ferienwohnung verwendet, hätte ich nicht nachgefragt.

          In die Zeile 17 trägst du die vereinnahmte Umsatzsteuer ein, das sind die Steuerbeträge, die du deinen Gästen insgesamt in Rechnung gestellt hast.

          Die Zeile 18 bleibt bei dir leer, da du 2017 keinen Vorsteuerüberhang, sondern eine Zahllast hattest. Diese Zahllast (33,49 bzw. 34) ist in die Zeile 48 einzutragen.

          In der Zeile 49 könntest du bestimmte Vorsteuerbeträge erklären. Die Eingabehilfe sagt dazu:

          Bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung tragen Sie hier bitte auch die Vorsteuern aus Herstellungs- / Anschaffungskosten, die im Wege der AfA berücksichtigt werden können, sowie die Vorsteuern aus Erhaltungsaufwendungen,
          welche Sie auf bis zu fünf Jahre verteilen (Zeile 41), ein.

          In die Zeile 51 gehören dann alle auf der Seite 2 erklärten Vorsteuerbeträge, also sowohl die in den Bruttowerbungskosten enthaltenen Vorsteuern wie die eventuell in Zeile 49 extra erklärten Vorsteuern.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Anlage V mit UmSt bekomme es nicht hin

            Vielen Dank Charlie24,

            eigentlich habe ich dann alles richtig gemacht,
            eins verstehe immer immer noch nicht:

            Ich würde nun den Gewinn mit 934,57 - 168,08 beziffern= 766,49
            (Gewinn ohne umSt. - Ausgaben ohne umSt.)
            ist meine Denkweise hier falsch?

            Denn Elster rechnet
            Summe der Einnahmen mit umSt. - Summe der Ausgaben mit umSt.
            1000-200 = 800 oder wären 800 der reale gewinn?

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              #7
              AW: Anlage V mit UmSt bekomme es nicht hin

              Wenn du deine Bruttoausgaben von 200 € bei den Werbungskosten auch brutto eingetragen hast und die Zahllast bei der Umsatzsteuer in Zeile 48 mit 34 € richtig angegeben hast,

              rechnet Elster korrekt mit 234 € Werbungskosten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                AW: Anlage V mit UmSt bekomme es nicht hin

                Zitat von seerose2002 Beitrag anzeigen
                2017 habe ich Quartalsweise UmSt. abgeführt, also
                65,42 - 31,93 = 33,49 bezahlt
                Hast Du die 33,49 wirklich im Jahr 2017 bezahlt?

                Einnahmen=

                Vereinnahmte Nettomiete
                + vereinnahmte Umsatzsteuer
                + vom Finanzamt erstatte Umsatzsteuer

                - Nettoausgaben
                - Vorsteuern
                - an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer

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                  #9
                  AW: Anlage V mit UmSt bekomme es nicht hin

                  Hast Du die 33,49 wirklich im Jahr 2017 bezahlt?
                  Da die Zahlen ja alle nur Beispiele waren, stimmt die konkrete Zahl sicher nicht.

                  Rechnerisch stimmen die Werte in ihrem Beispiel. Wenn man alles an der richtigen Stelle einträgt, stimmt auch das Ergebnis.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Anlage V mit UmSt bekomme es nicht hin

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Da die Zahlen ja alle nur Beispiele waren, stimmt die konkrete Zahl sicher nicht.
                    Das ist mir schon klar. Aber es ist nicht grundsätzlich so, dass die für das Jahr abgeführte Umsatzsteuer mit der im Jahr abgeführten übereinstimmt.

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                      #11
                      AW: Anlage V mit UmSt bekomme es nicht hin

                      Aber es ist nicht grundsätzlich so, dass die für das Jahr abgeführte Umsatzsteuer mit der im Jahr abgeführten übereinstimmt.
                      So richtig komme ich jetzt mit deiner Fragestellung nicht klar. Die Voranmeldungen gehören ja zu den regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen, für die die die 10-Tagesregel gilt.

                      Wenn ich als meine Voranmeldung für das 4. Quartal rechtzeitig bis zum 10. Januar des Folgejahres einreiche, habe ich alles in dem Kalenderjahr, zu dem es wirtschaftlich gehört.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Anlage V mit UmSt bekomme es nicht hin

                        Wenn du deine Bruttoausgaben von 200 € bei den Werbungskosten auch brutto eingetragen hast und die Zahllast bei der Umsatzsteuer in Zeile 48 mit 34 € richtig angegeben hast,

                        rechnet Elster korrekt mit 234 € Werbungskosten.
                        48 gibt es ja 2 Felder:

                        An das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer (Euro, Cent)
                        Abzugsfähige Werbungskosten (Euro)

                        das erste ist für die Berechnung nicht relevant,
                        nur das 2. wird in die Berechung einbezogen.

                        Kommt in beiden die 33,49 rein?
                        (2017 habe ich Quartalsweise UmSt. abgeführt, also 65,42 - 31,93 = 33,49 bezahlt)
                        Aber nicht als Minus?

                        Was macht man eigentlich wenn man nur ganze Zahlen eingeben kann?
                        bisher habe ich immer bei 50 auf und unter 50 abgerundet

                        Edit: Schreibfehler
                        Zuletzt geändert von seerose2002; 09.05.2018, 13:03.

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                          #13
                          AW: Anlage V mit UmSt bekomme es nicht hin

                          48 gibt es ja 2 Felder:
                          Das gibt es bei ElsterFormular eigentlich immer. Aber das linke Feld muss man nur bei teilweiser Eigennutzung eines Objekts ausfüllen, bei durchgängiger Vermietung nicht.

                          Die Umsatzsteuer muss immer direkt zugeordnet werden, es wird auch immer nur in der rechten Spalte gerechnet.

                          Was macht man eigentlich wenn man nur ganze Zahlen eingeben kann?
                          Du darfst auf volle Euro zu deinen Gunsten runden, musst also nicht kaufmännisch runden. Mieteinnahmen und vereinnahmte Umsatzsteuer also abrunden, Werbungskosten und abgeführte Umsatzsteuer aufrunden.

                          Bei AfA-Beträgen geht es genauso, aber dort musst du das im letzten Jahr dann rechnerisch berücksichtigen, ebenso bei verteiltem Erhaltungsaufwand.

                          - - - Aktualisiert - - -

                          Ich bemerke soeben, dass du gar nicht mit ElsterFormular arbeitest, sondern in Mein ELSTER unterwegs bist. Da gibt es die Felder natürlich auch, aber untereinander!

                          Und für Mein ELSTER existiert auch ein eigenes Unterforum, wohin ich das Thema jetzt verschiebe.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Anlage V mit UmSt bekomme es nicht hin

                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            So richtig komme ich jetzt mit deiner Fragestellung nicht klar. Die Voranmeldungen gehören ja zu den regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen, für die die die 10-Tagesregel gilt.

                            Wenn ich als meine Voranmeldung für das 4. Quartal rechtzeitig bis zum 10. Januar des Folgejahres einreiche, habe ich alles in dem Kalenderjahr, zu dem es wirtschaftlich gehört.
                            Hallo,

                            wenn Dauerfristverlängerung gewährt ist oder in Anspruch genommen wird, dann kommt das IV.Quartal bis zum 10. Februar und die Zahlung/Erstattung ist im Folgejahr.

                            Tschüß

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