Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage FG bei gesonderter Feststellungserklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage FG bei gesonderter Feststellungserklärung

    Liebe Forenmitglieder,
    ich versuche einem Freund zu helfen, der muss die Anlage FG wohl ausfüllen, da ist bei Punkt 4 laufende Einkünfte angegeben, wenn ich in der Hilfestellung nachsehe, ist auch vom Gewinn die Rede, heisst das, ich kann dort sofort den Gewinn eintragen? Hm...

    #2
    In der Anlage FG muss nur der Gewinn eingetragen werden, das ist richtig. Die Gewinnermittlung selbst erfolgt mit der EÜR bzw. der Bilanz.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X