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Reverse-Charge und richtiges Runden

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    Reverse-Charge und richtiges Runden

    Hallo zusammen,

    wollte heute meine allererste Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
    Soweit sollte ich alles richtig ausgefüllt haben, jedoch bin ich mir in einer Sache unsicher.

    Ich habe eine Software im EU-Ausland als Download gekauft. Auf der Rechnung ist "reverse charge" vermerkt und die Steuer ist mit 0% angegeben. Der Betrag ist 66,75 EUR.

    Nach Recherche hier im Forum muss ich den Betrag in *Leistungsempfänger als Steuerschuldner Feld* in Zeile 48 eintragen.
    Feld 46 kommt der Betrag 66,75 EUR rein und in Feld 47 die Steuer (19%).

    Unter *Abziehbare Vorsteuerbeträge* Zeile 58 Feld 67 hole ich die in Feld 47 Eingetragene Steuer wieder zurück.

    Soweit alles gut. Jedoch möchte das Programm das ich ganze Zahlen eintrage. Meine 66,75 EUR nimmt er also nicht an.
    Runde ich hier jedoch auf oder ab?
    Im Forum habe ich einen Beitrag gefunden in dem Stand: Gezahlte Beträge aufrunden, erstattete Beträge abrunden.
    Doch gilt dies auch hier?

    Kann ich aus den 66,75 EUR einfach 66 machen?
    Mich verwirrt es, weil ich ja im nächsten Schritt die Steuer auf den gerundeten Betrag berechnen soll.

    Vielen Dank im Voraus
    Peter

    #2
    AW: Reverse-Charge und richtiges Runden

    Hallo Peter21,

    wenn du als Umsatz 66 Euro oder 67 Euro einträgst, musst du doch die Steuer manuell ermitteln, dann rechnest du eben 66,75 mal 19 Prozent ist gleich 12,68 und diesen Betrag trägst du auch in Zeile 58 Feld 67 ein, da stimmt doch die Rechnung und geht auf Null.

    Tschüß

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      #3
      AW: Reverse-Charge und richtiges Runden

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo Peter21,

      wenn du als Umsatz 66 Euro oder 67 Euro einträgst, musst du doch die Steuer manuell ermitteln, dann rechnest du eben 66,75 mal 19 Prozent ist gleich 12,68 und diesen Betrag trägst du auch in Zeile 58 Feld 67 ein, da stimmt doch die Rechnung und geht auf Null.

      Tschüß

      Hallo holzgoe,
      danke für Dein Antwort.

      Es ist also egal ob ich eine aufgerundete oder abgerundete Zahl in das Feld reinschreibe - Hauptsache ich berechne die Steuer vom "Originalbetrag" (66,75 EUR)?

      Danke nochmal.
      Peter

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        #4
        AW: Reverse-Charge und richtiges Runden

        Zitat von peter21 Beitrag anzeigen
        Hallo holzgoe,
        danke für Dein Antwort.

        Es ist also egal ob ich eine aufgerundete oder abgerundete Zahl in das Feld reinschreibe - Hauptsache ich berechne die Steuer vom "Originalbetrag" (66,75 EUR)?

        Danke nochmal.
        Peter
        Grundsätzlich JA, denn die Beträge sind doch minimal bei 66 Euro 12,54 Steuer und bei 67 Euro 12,73 Steuer.

        Tschüß

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          #5
          AW: Reverse-Charge und richtiges Runden

          Eigentlich steht die Rundungsvorschrift in der amtlichen Anleitung. Danach fallen bei der Bemessungsgrundlage die Centbeträge weg, d. h., der Umsatz ist im Ergebnis auf volle Euro abzurunden!

          Bemessungsgrundlagen sind stets Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer), die in vollen Euro (ohne Centbeträge) anzugeben sind.

          Das steht in der Onlinehilfe allerdings nicht bei jedem Eingabefeld ausdrücklich dabei.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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