Hallo zusammen,
die Steuerklärung Nummer 1 steht an und da bin ich gleich mal über einen ordentlichen Stolperstein gefallen. Ich finde nicht den richtigen Weg, um folgende (sicherlich aber häufig vorkommende Situation) abzubilden: Im Jahr 2017 habe ich beim selben Arbeitgeber von der Beschäftigung als Werkstudent (Erste Tätigkeit also Student) auf eine Vollzeitstelle gewechselt. Ich habe damit für ein und dasselbe Jahr zwei Lohnsteuerbescheinigungen erhalten:
a) Werkstudent mit einer eigenen Lohnsteuerbescheinigung für die Monate Januar bis November, Grundfreibetrag mit Bruttogehalt von insgesamt 9500€ um etwa 680 € überschritten
b) Vollzeit-Arbeitnehmer mit eigener Lohnsteuerbescheinigung für die Monate November + Dezember
Was trägt man denn nun in der Anlage N ein? Dort steht Zitat: Was Sie hier eintragen müssen, entnehmen Sie bitte Ihrer Lohnsteuerbescheinigung., wohlgemerkt im Singular. Muss ich nun alle Beiträge beider Lohnsteuerbescheinigungen addieren? Das wäre aber äußerst dämlich, denn dann hätte ich ein verhältnismäßig "riesiges" Bruttogehalt da stehen und nur geringe Steuerabgaben, was bestimmt zu einer Nachzahlung meinerseits führt. Ansatzweise sinnvoll hingegen wäre es m.E., wenn man die Differenz vom Grundfreibetrag, also 680 €, noch auf das Brutto der zweiten Lohnsteuerbescheinigung addiert, denn nur dieser Betrag ist ja eigentlich noch zu versteuern, oder?
Ich bedanke mich schon einmal für alle Hinweise!!!
Viele Grüße!
die Steuerklärung Nummer 1 steht an und da bin ich gleich mal über einen ordentlichen Stolperstein gefallen. Ich finde nicht den richtigen Weg, um folgende (sicherlich aber häufig vorkommende Situation) abzubilden: Im Jahr 2017 habe ich beim selben Arbeitgeber von der Beschäftigung als Werkstudent (Erste Tätigkeit also Student) auf eine Vollzeitstelle gewechselt. Ich habe damit für ein und dasselbe Jahr zwei Lohnsteuerbescheinigungen erhalten:
a) Werkstudent mit einer eigenen Lohnsteuerbescheinigung für die Monate Januar bis November, Grundfreibetrag mit Bruttogehalt von insgesamt 9500€ um etwa 680 € überschritten
b) Vollzeit-Arbeitnehmer mit eigener Lohnsteuerbescheinigung für die Monate November + Dezember
Was trägt man denn nun in der Anlage N ein? Dort steht Zitat: Was Sie hier eintragen müssen, entnehmen Sie bitte Ihrer Lohnsteuerbescheinigung., wohlgemerkt im Singular. Muss ich nun alle Beiträge beider Lohnsteuerbescheinigungen addieren? Das wäre aber äußerst dämlich, denn dann hätte ich ein verhältnismäßig "riesiges" Bruttogehalt da stehen und nur geringe Steuerabgaben, was bestimmt zu einer Nachzahlung meinerseits führt. Ansatzweise sinnvoll hingegen wäre es m.E., wenn man die Differenz vom Grundfreibetrag, also 680 €, noch auf das Brutto der zweiten Lohnsteuerbescheinigung addiert, denn nur dieser Betrag ist ja eigentlich noch zu versteuern, oder?
Ich bedanke mich schon einmal für alle Hinweise!!!
Viele Grüße!
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