AW: Grundfreibetrag
Bei Stipendien muss man genau prüfen. Diese können steuerfrei sein, sind es aber nicht immer.
Es ist daher sinnvoll, das bezogenen Stipendium zumindest in einem Begleitschreiben aufzuführen. Dann kann das FA von sich aus prüfen welche Variante bei dir zutrifft.
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Keine Ankündigung bisher.
Grundfreibetrag
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AW: Grundfreibetrag
Zitat von Krit Beitrag anzeigenhm... noch ganz verstehe ich das nicht: Heißt das, dass ich trotzdem Werbungskosten angeben kann, die dann aber nichts mit den Steuern für 2017 zu tun haben (weil ich eh im Grundfreibetrag bin), sondern die mir dann für z. B. 2019 gutgeschrieben werden, wenn ich dann richtig arbeite (als Verlustvortrag quasi).
ein Verlustvortrag entsteht erst bei negativen Einkünften. Hat mit dem Grundfreibetrag nichts zu tun
Verlustvortrag wird immer auf das folgende Jahr vorgetragen.
Mehr zu Verlustvortrag findest du im www
Gruß FIGUL
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AW: Grundfreibetrag
hm... noch ganz verstehe ich das nicht: Heißt das, dass ich trotzdem Werbungskosten angeben kann, die dann aber nichts mit den Steuern für 2017 zu tun haben (weil ich eh im Grundfreibetrag bin), sondern die mir dann für z. B. 2019 gutgeschrieben werden, wenn ich dann richtig arbeite (als Verlustvortrag quasi).
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Zitat von Krit Beitrag anzeigenVielen Dank!
Ich habe es so verstanden, dass man Werbungskosten angibt, damit diese dann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Wenn man nach den Abzügen der Werbungskosten unter den Grundfreibetrag kommt, wäre man steuerfrei. Da ich aber mit meinem Brutto ohnehin steuerfrei bin, lohnt es sich dann überhaupt, Werbungskosten anzugeben?
Mit anderen Worten: Haben Werbungskosten noch einen anderen Sinn, als das zu versteuernde Einkommen zu senken und damit die Steuerlast zu verringern (oder bei unter 9.000 Euro) ganz aufzuheben?
eingeschränkt nein. Eingeschränkt deshalb weil eventuell ein Verlust entsteht (Verlustvor-rücktrag)
Gruß FIGUL
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AW: Grundfreibetrag
Vielen Dank!
Ich habe es so verstanden, dass man Werbungskosten angibt, damit diese dann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Wenn man nach den Abzügen der Werbungskosten unter den Grundfreibetrag kommt, wäre man steuerfrei. Da ich aber mit meinem Brutto ohnehin steuerfrei bin, lohnt es sich dann überhaupt, Werbungskosten anzugeben?
Mit anderen Worten: Haben Werbungskosten noch einen anderen Sinn, als das zu versteuernde Einkommen zu senken und damit die Steuerlast zu verringern (oder bei unter 9.000 Euro) ganz aufzuheben?
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AW: Grundfreibetrag
Kirchensteuer und Soli schon. KV, AV und RV indirekt dann, wenn du krank, arbeitslos oder Rentner wirst.
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AW: Grundfreibetrag
Ok alles klar, vielen Dank!
Aber ich bekomme nur die Lohnsteuer zurück, richtig?
Was ist dann mit Kirchensteuer, RV, KV, PV? Die werden wahrscheinlich nicht zurückgezahlt, richtig?
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AW: Grundfreibetrag
Zitat von Krit Beitrag anzeigenIch habe an verschiedenen Orten recherchiert, dass man bis zu 9.000 Euro keine Steuern zahlen muss. Nun meine Fragen:
1. Ich habe im Jahr 2017 drei Beschäftigungen ausgeübt, alle zusammen ergeben ein Einkommen von 8020,80 Euro. Trotzdem wurden mir Steuern abgezogen. Warum? Bzw. krieg ich die dann wieder zurück, wenn ich eine Steuererklärung mache?
Zusätzlich wissenswert:
2.Ich habe im August 2017 geheiratet - zählt dann der Verheirateten-Freibetrag (18.000) oder der Single (9.000)?
3. Ich habe ein Stipendium von Oktober bis Dezember bezogen - muss ich das irgendwo als Einkünfte angeben?
Zu 2: Ihr müsst selbst entscheiden, ob ihr die Zusammenveranlagung oder eine Einzelveranlagung wählt.
Zu 3: Normalerweise nicht.
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Grundfreibetrag
Ich habe an verschiedenen Orten recherchiert, dass man bis zu 9.000 Euro keine Steuern zahlen muss. Nun meine Fragen:
1. Ich habe im Jahr 2017 drei Beschäftigungen ausgeübt, alle zusammen ergeben ein Einkommen von 8020,80 Euro. Trotzdem wurden mir Steuern abgezogen. Warum? Bzw. krieg ich die dann wieder zurück, wenn ich eine Steuererklärung mache?
Zusätzlich wissenswert:
2.Ich habe im August 2017 geheiratet - zählt dann der Verheirateten-Freibetrag (18.000) oder der Single (9.000)?
3. Ich habe ein Stipendium von Oktober bis Dezember bezogen - muss ich das irgendwo als Einkünfte angeben?
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