Hallo zusammen,
ich habe gestern meinen elektronischen Bescheid erhalten und dadurch hat sich bei mir eine Frage zu den Fahrtkosten zur Arbeit ergeben. Zu meiner Situation:
Ich war von 01.01.-30.06. ordentlicher Student und habe meine Bachelorarbeit geschrieben. Nebenbei war ich vom 01.03. bis 30.06. als Werkstudent tätig. Mein Studium war in Rheinland-Pfalz, da ich jedoch nur noch meine Bachelorarbeit schreiben musste, war ich als Werkstudent in Düsseldorf tätig. Dort wurde ich dann ab dem 01.07. in eine Festanstellung übernommen.
Ich habe im Rahmen meiner Steuererklärung 319€ als Werbungskosten für die Wege zur Arbeit deklariert. Darauf entfallen 249€ auf meine Zeit als Werkstudent (Jobticket musste ich selber bezahlen) und 60€ auf die Zeit ab meiner Festanstellung (10€ pro Monat Eigenanteil für Jobticket). Laut meiner Lohnsteuerbescheinigung (Zeitraum 01.07 bis 31.12.) habe ich für mein Jobticket zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gem. Zeile 18 342,78€ bezogen. Diese müssen natürlich von meinen Werbungskosten für die Fahrtkosten zur Arbeit abgezogen werden. Dementsprechend hat das Finanzamt keine Werbungskosten für die Wege zur Arbeit angesetzt.
Die Entfernungspauschale ergibt aufgrund meiner geringen Distanz zur Arbeit keine höheren Beträge.
Meine Frage: Wäre es nicht korrekt die 249€ trotzdem als Werbungskosten anzusetzen, da diese sich nicht auf meine Festanstellung beziehen? Die Pauschalierten Arbeitgeberleistungen waren ja nur für den Bezug meines Jobtickets für die Festanstellung oder wird dieser Betrag für das ganze Jahr in Abzug gebracht?
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!
Viele Grüße,
Jharti
ich habe gestern meinen elektronischen Bescheid erhalten und dadurch hat sich bei mir eine Frage zu den Fahrtkosten zur Arbeit ergeben. Zu meiner Situation:
Ich war von 01.01.-30.06. ordentlicher Student und habe meine Bachelorarbeit geschrieben. Nebenbei war ich vom 01.03. bis 30.06. als Werkstudent tätig. Mein Studium war in Rheinland-Pfalz, da ich jedoch nur noch meine Bachelorarbeit schreiben musste, war ich als Werkstudent in Düsseldorf tätig. Dort wurde ich dann ab dem 01.07. in eine Festanstellung übernommen.
Ich habe im Rahmen meiner Steuererklärung 319€ als Werbungskosten für die Wege zur Arbeit deklariert. Darauf entfallen 249€ auf meine Zeit als Werkstudent (Jobticket musste ich selber bezahlen) und 60€ auf die Zeit ab meiner Festanstellung (10€ pro Monat Eigenanteil für Jobticket). Laut meiner Lohnsteuerbescheinigung (Zeitraum 01.07 bis 31.12.) habe ich für mein Jobticket zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gem. Zeile 18 342,78€ bezogen. Diese müssen natürlich von meinen Werbungskosten für die Fahrtkosten zur Arbeit abgezogen werden. Dementsprechend hat das Finanzamt keine Werbungskosten für die Wege zur Arbeit angesetzt.
Die Entfernungspauschale ergibt aufgrund meiner geringen Distanz zur Arbeit keine höheren Beträge.
Meine Frage: Wäre es nicht korrekt die 249€ trotzdem als Werbungskosten anzusetzen, da diese sich nicht auf meine Festanstellung beziehen? Die Pauschalierten Arbeitgeberleistungen waren ja nur für den Bezug meines Jobtickets für die Festanstellung oder wird dieser Betrag für das ganze Jahr in Abzug gebracht?
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!
Viele Grüße,
Jharti
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