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Anlage N - Pauschalierte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung/Tätigkeit

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    Anlage N - Pauschalierte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung/Tätigkeit

    Hallo zusammen,

    ich habe gestern meinen elektronischen Bescheid erhalten und dadurch hat sich bei mir eine Frage zu den Fahrtkosten zur Arbeit ergeben. Zu meiner Situation:

    Ich war von 01.01.-30.06. ordentlicher Student und habe meine Bachelorarbeit geschrieben. Nebenbei war ich vom 01.03. bis 30.06. als Werkstudent tätig. Mein Studium war in Rheinland-Pfalz, da ich jedoch nur noch meine Bachelorarbeit schreiben musste, war ich als Werkstudent in Düsseldorf tätig. Dort wurde ich dann ab dem 01.07. in eine Festanstellung übernommen.

    Ich habe im Rahmen meiner Steuererklärung 319€ als Werbungskosten für die Wege zur Arbeit deklariert. Darauf entfallen 249€ auf meine Zeit als Werkstudent (Jobticket musste ich selber bezahlen) und 60€ auf die Zeit ab meiner Festanstellung (10€ pro Monat Eigenanteil für Jobticket). Laut meiner Lohnsteuerbescheinigung (Zeitraum 01.07 bis 31.12.) habe ich für mein Jobticket zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gem. Zeile 18 342,78€ bezogen. Diese müssen natürlich von meinen Werbungskosten für die Fahrtkosten zur Arbeit abgezogen werden. Dementsprechend hat das Finanzamt keine Werbungskosten für die Wege zur Arbeit angesetzt.

    Die Entfernungspauschale ergibt aufgrund meiner geringen Distanz zur Arbeit keine höheren Beträge.

    Meine Frage: Wäre es nicht korrekt die 249€ trotzdem als Werbungskosten anzusetzen, da diese sich nicht auf meine Festanstellung beziehen? Die Pauschalierten Arbeitgeberleistungen waren ja nur für den Bezug meines Jobtickets für die Festanstellung oder wird dieser Betrag für das ganze Jahr in Abzug gebracht?

    Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!

    Viele Grüße,
    Jharti

    #2
    AW: Anlage N - Pauschalierte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung/Tätig

    Zitat von Jharti Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich habe gestern meinen elektronischen Bescheid erhalten und dadurch hat sich bei mir eine Frage zu den Fahrtkosten zur Arbeit ergeben. Zu meiner Situation:

    Ich war von 01.01.-30.06. ordentlicher Student und habe meine Bachelorarbeit geschrieben. Nebenbei war ich vom 01.03. bis 30.06. als Werkstudent tätig. Mein Studium war in Rheinland-Pfalz, da ich jedoch nur noch meine Bachelorarbeit schreiben musste, war ich als Werkstudent in Düsseldorf tätig. Dort wurde ich dann ab dem 01.07. in eine Festanstellung übernommen.

    Ich habe im Rahmen meiner Steuererklärung 319€ als Werbungskosten für die Wege zur Arbeit deklariert. Darauf entfallen 249€ auf meine Zeit als Werkstudent (Jobticket musste ich selber bezahlen) und 60€ auf die Zeit ab meiner Festanstellung (10€ pro Monat Eigenanteil für Jobticket). Laut meiner Lohnsteuerbescheinigung (Zeitraum 01.07 bis 31.12.) habe ich für mein Jobticket zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gem. Zeile 18 342,78€ bezogen. Diese müssen natürlich von meinen Werbungskosten für die Fahrtkosten zur Arbeit abgezogen werden. Dementsprechend hat das Finanzamt keine Werbungskosten für die Wege zur Arbeit angesetzt.

    Die Entfernungspauschale ergibt aufgrund meiner geringen Distanz zur Arbeit keine höheren Beträge.

    Meine Frage: Wäre es nicht korrekt die 249€ trotzdem als Werbungskosten anzusetzen, da diese sich nicht auf meine Festanstellung beziehen? Die Pauschalierten Arbeitgeberleistungen waren ja nur für den Bezug meines Jobtickets für die Festanstellung oder wird dieser Betrag für das ganze Jahr in Abzug gebracht?

    Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!

    Viele Grüße,
    Jharti
    Hallo,

    offensichtlich hast du die WK-Pauschale von 1000.- nicht überschritten

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Anlage N - Pauschalierte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung/Tätig

      Hallo Figul,

      den Werbungskostenpauschbetrag von 1000€ habe ich überstiegen, weshalb insgesamt von meinen erklärten Werbungskosten in Höhe von 1.936€ nur 1.617€ angesetzt wurden. Die Differenz sind die fehlenden Fahrtkosten zur Arbeit.

      Gruß,
      Jharti

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        #4
        AW: Anlage N - Pauschalierte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung/Tätig

        Das sind 319 € Differenz.
        Was schreibt das Finanzamt denn als Begründung?

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          #5
          AW: Anlage N - Pauschalierte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung/Tätig

          Im Bescheid befindet sich dazu keine Erläuterung. Die Zeile 18 der LStB hatte ich mit der Einreichung meiner StE noch nicht erklärt, da mir zu dem Zeitpunkt der Einreichung meine Lohnsteuerbescheinigung noch nicht vorlag.

          Ich gehe davon aus, dass das Finanzamt die Fahrtkosten nicht angesetzt hat weil diese €342 ja von meinen Fahrtkosten iHv 319€ abgezogen werden müssen. Und dementsprechend 0€ betragen.

          Jedoch frage ich mich ob das korrekt ist, weil ich ja diesen Sachbezug erst seit 01.07. habe und meine Fahrtkosten bis zum 30.06. 249€ betragen haben. Da war ich wie oben beschrieben noch Werkstudent.

          Ist es ok das ganze Jahr zu betrachten oder muss man einzeln nach Tätigkeit unterscheiden?

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            #6
            AW: Anlage N - Pauschalierte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung/Tätig

            Zitat von Jharti Beitrag anzeigen
            Die Zeile 18 der LStB hatte ich mit der Einreichung meiner StE noch nicht erklärt, da mir zu dem Zeitpunkt der Einreichung meine Lohnsteuerbescheinigung noch nicht vorlag.
            Du verpflichtest Dich allerdings, in der Steuererklärung vollständige Angaben zu machen.

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              #7
              AW: Anlage N - Pauschalierte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung/Tätig

              Zitat von Jharti Beitrag anzeigen
              Im Bescheid befindet sich dazu keine Erläuterung. Die Zeile 18 der LStB hatte ich mit der Einreichung meiner StE noch nicht erklärt, da mir zu dem Zeitpunkt der Einreichung meine Lohnsteuerbescheinigung noch nicht vorlag.

              Ich gehe davon aus, dass das Finanzamt die Fahrtkosten nicht angesetzt hat weil diese €342 ja von meinen Fahrtkosten iHv 319€ abgezogen werden müssen. Und dementsprechend 0€ betragen.

              Jedoch frage ich mich ob das korrekt ist, weil ich ja diesen Sachbezug erst seit 01.07. habe und meine Fahrtkosten bis zum 30.06. 249€ betragen haben. Da war ich wie oben beschrieben noch Werkstudent.

              Ist es ok das ganze Jahr zu betrachten oder muss man einzeln nach Tätigkeit unterscheiden?
              Hallo,

              Dann hast du die Anlage N frei Schnauze ausgefüllt und wunderst dich über den Bescheid?

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Anlage N - Pauschalierte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung/Tätig

                Ist es ok das ganze Jahr zu betrachten oder muss man einzeln nach Tätigkeit unterscheiden?
                Es wird immer ein komplettes Kalenderjahr betrachtet, schließlich ist die Einkommensteuer eine Jahressteuer!

                Und ob dir ein Sachbezug in der ersten oder zweiten Jahreshälfte zugeflossen ist, spielt keine Rolle, im Kalenderjahr zugeflossen ist er nun mal.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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