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Angestellt und minimale Zusatzeinkünfte: Warum satte Nachzahlung?

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    Angestellt und minimale Zusatzeinkünfte: Warum satte Nachzahlung?

    Hallo,

    ich sitze an meiner Steuererklärung für 2017 und habe folgendes Problem:
    Ich war das gesamte Jahr im Angestelltenverhältnis in Vollzeit beschäftigt und habe zusätzlich noch kleinere Aufträge in selbständiger Arbeit ausgeführt, der Gewinn daraus im gesamten Jahr beträgt rund 2500 €. (Den habe ich in Anlage S vermerkt.)

    Ich bin ledig, kinderlos, kirchensteuerbefreit, habe keine besonderen Ausgaben, keine sonstigen Einkünfte.

    Der Steuerrechner in MeinElster sagt mir nun, ich müsse voraussichtlich knapp 1400 € nachzahlen -
    kann das sein? Das wäre ja über 50% meines Gewinns aus selbständiger Arbeit. Was könnte ich falsch gemacht haben?
    (Außer, das Ganze keinem Steuerberater gegeben zu haben?!)

    Bin dankbar für jeden Hinweis!

    #2
    AW: Angestellt und minimale Zusatzeinkünfte: Warum satte Nachzahlung?

    Um herauszufinden, wieviel wirklich auf die Zusatzeinnahmen entfällt, würde ich erstmal eine Steuerberechnung durchführen ohne diese Einnahme.

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      #3
      AW: Angestellt und minimale Zusatzeinkünfte: Warum satte Nachzahlung?

      Danke, das ist schon mal sehr hilfreich. Ich habe jetzt die Berechnung ohne das Formular S durchgeführt und komme dann auf eine Nachzahlung von rund 570 € (das Minuszeichen suche ich hier vergeblich!)
      Auch das kommt mir spanisch vor, ich habe noch nie eine Nachzahlung erhalten in all meinen Jahren als Angestellte...

      Und das Formular S mit dem Gewinn aus selbständiger Arbeit muss ich ja trotzdem beifügen.

      Ich gehe jetzt zum x-ten Mal alles durch, aber hoffe weiterhin auf den entscheidenden Hinweis!

      Vielen Dank!

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        #4
        AW: Angestellt und minimale Zusatzeinkünfte: Warum satte Nachzahlung?

        Evtl. die Vorsorgeaufwendungen vergessen zu erfassen?

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          #5
          AW: Angestellt und minimale Zusatzeinkünfte: Warum satte Nachzahlung?

          Zitat von ohcarol Beitrag anzeigen
          Danke, das ist schon mal sehr hilfreich. Ich habe jetzt die Berechnung ohne das Formular S durchgeführt und komme dann auf eine Nachzahlung von rund 570 € (das Minuszeichen suche ich hier vergeblich!)
          Auch das kommt mir spanisch vor, ich habe noch nie eine Nachzahlung erhalten in all meinen Jahren als Angestellte...

          Und das Formular S mit dem Gewinn aus selbständiger Arbeit muss ich ja trotzdem beifügen.

          Ich gehe jetzt zum x-ten Mal alles durch, aber hoffe weiterhin auf den entscheidenden Hinweis!

          Vielen Dank!
          Hallo,

          Nachzahlung erhalten? Das kommt mir auch spanisch vor.
          Bei Nachzahlung muss ich immer was rausrücken, erhalte aber nichts

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Angestellt und minimale Zusatzeinkünfte: Warum satte Nachzahlung?

            Ähem, pardon. Ich bin schon ganz fahrig. "... eine Forderung auf Nachzahlung erhalten."

            Erst einmal vielen Dank, Anja39, ich habe tatsächlich eine Zeile bei den Vorsorgeaufwendungen übersehen. Anschließend kam es ohne Anlage S zu einer minimalen Rückerstattung.

            Jetzt das Ganze samt Anlage S berechnen lassen, die Nachzahlung laut Berechnung betrüge nun etwa 750 €.

            Daher immer noch die Frage: Kann das sein? Bei einem Zusatzgewinn von 2500 € ?

            Danke!!

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              #7
              AW: Angestellt und minimale Zusatzeinkünfte: Warum satte Nachzahlung?

              Wir wissen ja nicht wie hoch Deine nichtselbständigen Einkünfte sind. Aber ein Steuersatz von 30 % ist jedenfalls nix ungewöhnliches.

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                #8
                AW: Angestellt und minimale Zusatzeinkünfte: Warum satte Nachzahlung?

                Bei Anwendung der Grundtabelle beträgt die Grenzbelastung bei 30.000 € zvE bei der Einkommensteuer 31,23%.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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