Hallo,
ich habe gerade meine Steuererklärung für 2017 abgegeben und es gibt etwas was mir dabei sauer aufstößt.
Kurz zu meiner Situation:
2017: Angestellt
2018: Weltreise
Ich habe im Jahr 2017 von meiner Krankenkasse für das Jahr 2016 eine fälschlicherweise! Beitragserstattung in Höhe von 1000€ erhalten. Mir und auch der Krankenkasse ist das bis zu diesem Jahr nicht aufgefallen. Nun habe ich im April 2018 diese falsche Beitragserstattung zurückzahlen müssen, soweit so gut.
Was mich nun sehr ärgert ist dass laut Zufluss-/Abflussprinzip die 1000€ unrechtmäßige Erstattung im Jahr 2017 in der Steuererklärung für 2017 als Beitragserstattung angegeben werden müssen, auch wenn diese zu Unrecht war, da nur der Zeitpunkt des Zuflusses zählt und auch von der Krankenkasse diese Beitragserstattung damals Ende 2017 elektronisch übermittelt wurde. Das diese zu Unrecht war wurde erst im April 2018 klar. Das heißt natürlich dass die 1000€ im Jahr 2017 mit meinen gezahlten Krankenkassenbeiträgen verrechnet werden und ich somit auch weniger Steuer zurückbekomme.
Ich habe vor der Abgabe der Steuererklärung mit dem Finanzamt telefoniert, auch die meinten dass hier das Zufluss-/Abflussprinzip gilt, die Erstattung von 1000€ müssen in der Steuererklärung angegeben werden, aber ich könnte ja die 1000€ die ich jetzt im Jahr 2018 zurückgezahlt habe bei der Steuererklärung für 2018 geltend machen. Nur super dass ich auf Weltreise bin, dieses Jahr kein Einkommen habe, damit keine Steuer zahle und somit auch nichts abzusetzen habe.
Heißt das jetzt nun tatsächlich ich habe Pech gehabt oder wie kann ich in diesem Fall weiter vorgehen? Ich freue mich über jegliche Hilfe, Ideen, etc.
Liebe Grüße
ich habe gerade meine Steuererklärung für 2017 abgegeben und es gibt etwas was mir dabei sauer aufstößt.
Kurz zu meiner Situation:
2017: Angestellt
2018: Weltreise
Ich habe im Jahr 2017 von meiner Krankenkasse für das Jahr 2016 eine fälschlicherweise! Beitragserstattung in Höhe von 1000€ erhalten. Mir und auch der Krankenkasse ist das bis zu diesem Jahr nicht aufgefallen. Nun habe ich im April 2018 diese falsche Beitragserstattung zurückzahlen müssen, soweit so gut.
Was mich nun sehr ärgert ist dass laut Zufluss-/Abflussprinzip die 1000€ unrechtmäßige Erstattung im Jahr 2017 in der Steuererklärung für 2017 als Beitragserstattung angegeben werden müssen, auch wenn diese zu Unrecht war, da nur der Zeitpunkt des Zuflusses zählt und auch von der Krankenkasse diese Beitragserstattung damals Ende 2017 elektronisch übermittelt wurde. Das diese zu Unrecht war wurde erst im April 2018 klar. Das heißt natürlich dass die 1000€ im Jahr 2017 mit meinen gezahlten Krankenkassenbeiträgen verrechnet werden und ich somit auch weniger Steuer zurückbekomme.
Ich habe vor der Abgabe der Steuererklärung mit dem Finanzamt telefoniert, auch die meinten dass hier das Zufluss-/Abflussprinzip gilt, die Erstattung von 1000€ müssen in der Steuererklärung angegeben werden, aber ich könnte ja die 1000€ die ich jetzt im Jahr 2018 zurückgezahlt habe bei der Steuererklärung für 2018 geltend machen. Nur super dass ich auf Weltreise bin, dieses Jahr kein Einkommen habe, damit keine Steuer zahle und somit auch nichts abzusetzen habe.
Heißt das jetzt nun tatsächlich ich habe Pech gehabt oder wie kann ich in diesem Fall weiter vorgehen? Ich freue mich über jegliche Hilfe, Ideen, etc.
Liebe Grüße
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