Hallo zusammen,
ein frohes Weihnachtsfest
Ich bedanke mich auch im voraus, für die Hilfestellung.
Ich habe bis jetzt immer unsere Steuererklärung selbst gemacht und möchte dies auch weiterhin machen.
Wir haben dieses Jahr, meine Frau, mein Schwager und Ich, eine Immobilie gekauft und vermieten diese.
Die Anteile sind in Bruchteilen im Notarvertrag geregelt.
Ich weiß, dass ich und meine Frau sowie mein Schwager eine Feststellungserklärung machen müssen.
Das ist absolut neu für mich, aber mit ein wenig Unterstützung, welche ich mir durch das Forum erhoffe, werde ich das alleine machen.
1) Ich benötige für Vermietung und Verpachtung die Feststellungserklärung und folgende Anlagen: Hauptvordruck (ESt 1 B); Anlage FB, Anlage FE1; und Anlage V, richtig?
2) Wenn ich die Anlage V in der Festellungserklärung ausfülle, muss diese in der normalen Einkommenssteuererklärung nochmal ausgefüllt werden? Dort gibt es ja auch eine Anlage V für Vermietung und Verpachtung.
3) Wird die Festellungserklärung als erstes ausgefüllt und eingereicht, und dann erst die Einkommenssteuererklärung gemacht?
DIe Fragen reichen erstmal.
Danke,
ein frohes Weihnachtsfest
Ich bedanke mich auch im voraus, für die Hilfestellung.
Ich habe bis jetzt immer unsere Steuererklärung selbst gemacht und möchte dies auch weiterhin machen.
Wir haben dieses Jahr, meine Frau, mein Schwager und Ich, eine Immobilie gekauft und vermieten diese.
Die Anteile sind in Bruchteilen im Notarvertrag geregelt.
Ich weiß, dass ich und meine Frau sowie mein Schwager eine Feststellungserklärung machen müssen.
Das ist absolut neu für mich, aber mit ein wenig Unterstützung, welche ich mir durch das Forum erhoffe, werde ich das alleine machen.
1) Ich benötige für Vermietung und Verpachtung die Feststellungserklärung und folgende Anlagen: Hauptvordruck (ESt 1 B); Anlage FB, Anlage FE1; und Anlage V, richtig?
2) Wenn ich die Anlage V in der Festellungserklärung ausfülle, muss diese in der normalen Einkommenssteuererklärung nochmal ausgefüllt werden? Dort gibt es ja auch eine Anlage V für Vermietung und Verpachtung.
3) Wird die Festellungserklärung als erstes ausgefüllt und eingereicht, und dann erst die Einkommenssteuererklärung gemacht?
DIe Fragen reichen erstmal.
Danke,
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