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Feststellungserklärung - Vermietung - Allgemeine Fragen

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    Feststellungserklärung - Vermietung - Allgemeine Fragen

    Hallo zusammen,

    ein frohes Weihnachtsfest
    Ich bedanke mich auch im voraus, für die Hilfestellung.

    Ich habe bis jetzt immer unsere Steuererklärung selbst gemacht und möchte dies auch weiterhin machen.

    Wir haben dieses Jahr, meine Frau, mein Schwager und Ich, eine Immobilie gekauft und vermieten diese.
    Die Anteile sind in Bruchteilen im Notarvertrag geregelt.


    Ich weiß, dass ich und meine Frau sowie mein Schwager eine Feststellungserklärung machen müssen.
    Das ist absolut neu für mich, aber mit ein wenig Unterstützung, welche ich mir durch das Forum erhoffe, werde ich das alleine machen.

    1) Ich benötige für Vermietung und Verpachtung die Feststellungserklärung und folgende Anlagen: Hauptvordruck (ESt 1 B); Anlage FB, Anlage FE1; und Anlage V, richtig?
    2) Wenn ich die Anlage V in der Festellungserklärung ausfülle, muss diese in der normalen Einkommenssteuererklärung nochmal ausgefüllt werden? Dort gibt es ja auch eine Anlage V für Vermietung und Verpachtung.
    3) Wird die Festellungserklärung als erstes ausgefüllt und eingereicht, und dann erst die Einkommenssteuererklärung gemacht?

    DIe Fragen reichen erstmal.

    Danke,

    #2
    Zu 1: Das ist korrekt. Das Ergebnis der Anlage V musst du manuell in die Anlage FE1 übernehmen.

    Zu 2: In der Anlage V zur Einkommensteuererklärung wird das Ergebnis aus der Beteiligung in die Zeile 25 eingetragen, weitere Angaben zu dem
    gemeinschaftlichen Objekt dürfen nicht gemacht werden. Bei ElsterFormular muss der Eintrag in der 1. Anlage V erfolgen, nur dort wird die Zeile 25
    angeboten.

    Zu 3: Es gibt keine vorgeschriebene Reihenfolge. Sobald du das Ergebnis für das gemeinschaftliche Objekt kennst, kannst du beide Erklärungen parallel erstellen und übermitteln. Der Feststellungsbescheid ist allerdings Grundlagenbescheid für die Einkommensteuerbescheide der Beteiligten, nur das dort
    festgestellte Ergebnis zählt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Da die Feststellungserklärung nur bei Mein ELSTER angeboten wird, habe ich das Thema in das Unterforum für Mein ELSTER verschoben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

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        #4
        In der Anlage FB 1, werden wir drei als Beteiligte angelegt.

        Kommt in Absatz 3 bei Aufteilungsquote und weitere Angaben
        in Punkt 35 das Ergebnis von Anlage V rein?
        In Punkt 37 trage ich den Wert vom Notar ein.

        Soweit richtig?

        Danke.

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          #5
          Die Zeile 35 bleibt leer, die Aufteilung erfolgt nach Bruchteilen, die in der Zeile 37 anzugeben sind. Das gerechnete Gesamtergebnis aus Zeile 23 der

          Anlage V trägst du zunächst dort in die Zeile 24 ein und dann in der Anlage FE1 unter 4 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in die Zeile 4,

          vorausgesetzt, es wird alles nach Schlüssel verteilt. In der Anlage FE1 trägst du unter 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen noch die

          Nummern der Beteiligten ein.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Wunderbar. Danke.

            Nächste Fragen:

            1) Anlage 5 - 4. Absetzungen und Sonderabschreibungen:

            Hier möchte ich die Immobilie (ohne Grundstück - der Wert der Immobilie wurde bereits ermittelt - Wert 166.540,00 Euro) eintragen.

            Ich wähle linear aus und 2,00 % - den Wert trage ich in abzugsfähige Werbungskosten ein. Dann steht unter 4 - 166.540,00 Euro. Das ist doch nicht richtig.....

            2) Schuldzinsen (Kreditzinsen sowie Bausparvertragsgebühr) wird nur von zwei Eigentümern bezahlt. Wo trage ich diese Werte ein, wenn einer außen vor bleiben soll?

            3) Handwerkerkosten kann ich einfach bei Punkt 8 - weitere Werbungskosten eintragen?

            4) Unter Punkt 7 - Auf bis zu 5 Jahre verteilende Erhaltungsaufwendung:
            Es gibt eine Küche im Wert von 3.900,00 Euro.
            Den Wert trage ich unter 41 - Gesamtaufwand 2018 ein und unter 41 - davon 2018 abzuziehen: Abzugsfähige Werbungskosten
            Ist das richtig? Vielleicht gibt es eine kurze Erklärung dazu, damit ich den Sinn dahinter verstehe.

            Danke.

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              #7
              Linear und 2,00 Prozent sind richtig. Darunter kreuzt du an: laut Erläuterung und trägst die Bemessungsgrundlage für die Gebäude-AfA in die Textzeile ein.

              In die letzte Zeile auf der Seite ist der selbst berechnete Wert einzutragen (Jahreswert / 12 Monate * Anzahl Monate ab Erwerb bzw. Fertigstellung)

              Wenn Schuldzinsen nur einzelne Beteiligte betreffen, sind die nicht in der Anlage V, sondern in der Anlage FE 1 zu erklären. Dort gibt es unter

              5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen die Möglichkeit, bei jedem Beteiligten wieder unter 5 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

              solche Sonderwerbungskosten in Zeile 8 Kennzahl 113 zu erklären (Minuszeichen voranstellen!).

              Ob Handwerkerkosten beim Erhaltungsaufwand oder den weiteren Werbungskosten anzusetzen sind, hängt von der Art der Arbeiten ab.

              Eine Einbaukiüche ist einheitlich auf 10 Jahre (120 Monate) abzuschreiben. Die AfA gehört mit der Erläuterung in die Zeile 35 der Anlage V.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Danke Charlie.
                Hab mir alles notiert.
                Sobald das neue Formular zur Verfügung steht mache ich mich an die Arbeit.

                Schöne Feiertage.

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                  #9
                  Wenn noch Fragen auftauchen, dann kannst du die ja Ende März hier stellen.

                  Ebenfalls schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Hey Charlie,

                    eine Frage habe ich grad doch noch;

                    den Wert den ich in der Einkommenssteuererklärung unter Anlage V, in Zeile 25, eintragen muss, den erhalte ich wo?

                    Ich habe doch nur den Wert den ich unter 3- Ermittlung der Einkünfte , erhalte.

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                      #11
                      den Wert den ich in der Einkommenssteuererklärung unter Anlage V, in Zeile 25, eintragen muss, den erhalte ich wo?
                      Den kannst bzw. musst du selbst berechnen. Du berechnest deinen Anteil am Gesamtergebnis und ziehst eventuelle Sonderwerbungskosten davon ab.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Also als Beispiel:

                        ich erhalte unter Anlage V (Feststellungserklärung) unter 3 - Ermittlung der Einkünfte bei Punkt 23 einen Wert.

                        Dieser Wert ist, nach Eingabe aller notwendigen Informationen, mein Ergebnis.
                        Von diesem Wert nehme ich meinen Anteil und trage diesen in meine Einkommenssteuererklärung.

                        Korrekt?

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                          #13
                          Dieser Wert ist, nach Eingabe aller notwendigen Informationen, mein Ergebnis
                          .
                          Nein, der Wert in Zeile 23 der Anlage V zur ESt 1 B ist das Gesamtergebnis der Gemeinschaft. Dein Anteil ist ein Bruchteil davon.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Mit mein meinte ich unser Ergbenis. Das mein ist auf die Feststellungserklärung bezogen.
                            Super. Dann weiß ich Bescheid. Danke.

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                              #15
                              Hallo,

                              ein frohes neues Jahr

                              Wieder zum Thema:

                              Notarkosten und Grunderwerbssteuer kann ich auch beide absetzen. Muss ich beide komplett auf einmal absetzen in Anlage V - Einkünfte - Werbungskosten - 5. Schuldzinsen etc.
                              oder müssen diese auch linear abgesetzt werden?

                              Grundbucheinträge setze ich komplett ab.


                              Wenn ich die Feststellungserklärung abgeschickt habe, erhalte ich vom Finanzamt einen Bescheid?
                              Ich würde, wenn die Antwort ja lautet, erst die Feststellungserklärung machen und dann die Einkommenssteuererklärung.

                              Danke.

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