Guten Tag zusammen,
es geht um die Frage, ob ich bereits zur "Einrichtung" der Steuerklärung 2019, bzw. "für die erste Steuerberechnung aufgrund von Sondereffekten im Jahre 2019" die bereits der Finanzverwaltung vorliegenden Bescheinigungen abrufen und zu einem späteren Zeitpunkt mit einem zweiten, ggf. weiteren Abruf aktualisieren kann? Oder ist dieser Abruf nur einmalig durchführbar? Vielen Dank für die Beantwortung.
Mit guten Wünschen für das neue Jahr 2020
H. TickTax
es geht um die Frage, ob ich bereits zur "Einrichtung" der Steuerklärung 2019, bzw. "für die erste Steuerberechnung aufgrund von Sondereffekten im Jahre 2019" die bereits der Finanzverwaltung vorliegenden Bescheinigungen abrufen und zu einem späteren Zeitpunkt mit einem zweiten, ggf. weiteren Abruf aktualisieren kann? Oder ist dieser Abruf nur einmalig durchführbar? Vielen Dank für die Beantwortung.
Mit guten Wünschen für das neue Jahr 2020
H. TickTax
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