Bescheinigungen abrufen - mehrfach möglich?

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  • TickTax
    Neuer Benutzer
    • 27.12.2019
    • 6

    #1

    Bescheinigungen abrufen - mehrfach möglich?

    Guten Tag zusammen,

    es geht um die Frage, ob ich bereits zur "Einrichtung" der Steuerklärung 2019, bzw. "für die erste Steuerberechnung aufgrund von Sondereffekten im Jahre 2019" die bereits der Finanzverwaltung vorliegenden Bescheinigungen abrufen und zu einem späteren Zeitpunkt mit einem zweiten, ggf. weiteren Abruf aktualisieren kann? Oder ist dieser Abruf nur einmalig durchführbar? Vielen Dank für die Beantwortung.

    Mit guten Wünschen für das neue Jahr 2020
    H. TickTax


  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    In Mein ELSTER können die Bescheinigungen beliebig oft abgerufen werden. Da die Datenübermittler erst bis Ende Februar 2020 übermitteln müssen, musst du

    sowieso etwas Geduld haben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • TickTax
      Neuer Benutzer
      • 27.12.2019
      • 6

      #3
      Vielen Dank für diese Antwort, die ich so auch vermutet haben. Dennoch wollte ich mir Sicherheit verschaffen...

      Freundliche Grüße aus dem Rheinland
      TickTax

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      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Bei mir steht das Jahr 2019 noch gar nicht zur Auswahl.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45930

          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Bei mir steht das Jahr 2019 noch gar nicht zur Auswahl.
          Daran wird sich bis zum 01.01.2020 auch nichts ändern. Bis Mitte Januar gibt es nach meiner Erfahrung außer den Stammdaten nichts,

          deshalb habe ich auch Geduld empfohlen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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