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Verlustvortrag 2014 und 2015 eingereicht - wie weiter vorgehen.

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    Verlustvortrag 2014 und 2015 eingereicht - wie weiter vorgehen.

    Hallo zusammen,

    ich habe im März meine Steuererklärung 2014 und 2014 (Studienzeit; lediglich Erklärung für Verlustvortrag) abgegeben. Dies war meine ersten abgegeben Steuerklärungen.

    Nun habe ich eine Erinnerung bekommen, dass ich bis 28.05.2018 meine Steuererklärung für 2016 abgeben muss. Meine zwei Fragen dazu:

    1. Wie kommt es, dass ich jetzt in diesem Zeitraum meine Erklärung für 2016 abgeben muss?
    2. Was muss ich ankreuzen oder beachten, wenn ich der Verlustvortrag aus den Jahren 2014 und 2015 in die Steuererklärung von 2016 miteinbezogen werden soll? Ich habe bis jetzt noch keine Rückmeldung bezüglich der Verlustvortrage von 2014 und 2015 bekommen..

    Danke!

    #2
    AW: Verlustvortrag 2014 und 2015 eingereicht - wie weiter vorgehen.

    1. Wie kommt es, dass ich jetzt in diesem Zeitraum meine Erklärung für 2016 abgeben muss?
    Das ist in § 56 Abs. 2 EStDV so geregelt: Eine Steuererklärung ist außerdem abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist.

    2. Was muss ich ankreuzen oder beachten, wenn ich der Verlustvortrag aus den Jahren 2014 und 2015 in die Steuererklärung von 2016 miteinbezogen werden soll?
    Eigentlich nichts, das wird von amtswegen so gemacht! Du kannst aber gern ein Kreuz in Zeile 94 des Hauptvordrucks machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag 2014 und 2015 eingereicht - wie weiter vorgehen.

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das ist in § 56 Abs. 2 EStDV so geregelt: Eine Steuererklärung ist außerdem abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist.



      Eigentlich nichts, das wird von amtswegen so gemacht! Du kannst aber gern ein Kreuz in Zeile 94 des Hauptvordrucks machen.
      In Zeile 94 des Hauptdruckes finde ich "20 - Einkünfte und Anträge bei im Ausland ansässigen Personen"

      Scheint nicht zu passen, kannst du mir weiterhelfen?

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        #4
        AW: Verlustvortrag 2014 und 2015 eingereicht - wie weiter vorgehen.

        Scheint nicht zu passen, kannst du mir weiterhelfen?
        Da hast du recht, die Zeile 94 ist es erst im Jahr 2017, für das Jahr 2016 gehörte das Kreuz noch in die Zeile 80 des Hauptvordrucks.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Verlustvortrag 2014 und 2015 eingereicht - wie weiter vorgehen.

          Habe die Erklärung jetzt ohne Kreuz verschickt. Sollte kein Problem sein, oder?

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            #6
            AW: Verlustvortrag 2014 und 2015 eingereicht - wie weiter vorgehen.

            Zitat von Patek Beitrag anzeigen
            Habe die Erklärung jetzt ohne Kreuz verschickt. Sollte kein Problem sein, oder?
            Sollte kein Problem sein, ist aber speziell bei einem Finanzamtswechsel durchaus sinnvoll. Du könntest die Erklärung auch erneut übermitteln, das muss aber nicht sein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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