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Vorsorgeaufwand - 8 weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen/Versicherungen

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    Vorsorgeaufwand - 8 weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen/Versicherungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei, meiner Mutter noch schnell die Steuererklärung für 2015 auszufüllen.
    Dabei bin ich jetzt in der Anlage Vorsorgeaufwand beim Punkt 8 Vorsorgeaufwendungen/Versicherungen angekommen.

    Relevant sind hier die Zeilen 50 und 51.

    Zeile 50 beinhaltet Privat- und Kfz-Haftpflicht, Unfallversicherung und Kinderunfallversicherung, wenn ichs richtig verstanden habe.
    Zeile 51 Aufwendungen für Lebensversicherungen?

    Meine Mutter hat insgesamt 3 Lebensversicherungen abgeschlossen (für sie, meinen Bruder und mich) in die sie alle einzahlt.
    Das wären für 2015 etwa ~2320€ in Zeile 51 gewesen.

    Gibt es da eine Art Höchstbetrag?
    2014 hat die Steuererklärung noch eine Steuerberaterin gemacht.
    Obwohl sich die Beiträge der Lebensversicherungen nicht geändert haben, hat sie ein Jahr vorher nur 1350€ in Zeile 51 eingetragen.

    Habe ich einen Denkfehler?

    Edit: Wo werden Aufwendungen für die Riester Rente eingetragen?


    Vielen Dank.

    #2
    Für die weiteren Vorsorgeaufwendungen gibt es Höchstbeträge, das ist richtig. Steuerliche Auswirkungen haben diese Vorsorgeaufwendungen ohnehin nur,

    wenn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht über diesen Höchstbeträgen liegen. Der Höchstbetrag bei Arbeitnehmern ist 1.900,00 €.

    Beiträge zu Riesterverträgen sind in der Anlage AV zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nachtrag zu Zeile 51: Es dürfen nur Lebensversicherungen erklärt werden, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, auch der 1. Beitrag muss vor diesem

      Stichtag bezahlt worden sein.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo,

        für einen ersten Test ob sich der Aufwand überhaupt lohnt kann man einfach mal 11 Euro eintragen und schauen ob das dann auch in der Berechnung auftaucht.

        Und ob Lebensversicherungen für andere Personen OK sind weiß ich auch nicht (eventuell hat aber die Steuerberaterin genau deshalb nicht alles berücksichtigt).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Und ob Lebensversicherungen für andere Personen OK sind weiß ich auch nicht
          Wer die Versicherungsbeiträge bezahlt, darf die auch geltend machen. Vielleicht sind aber die Versicherungen für die Kinder erst nach 2005 abgeschlossen worden.

          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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