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EÜR - Vorsteuer bei umsatzsteuerbefreiten und -pflichtigen Umsätzen

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    EÜR - Vorsteuer bei umsatzsteuerbefreiten und -pflichtigen Umsätzen

    Liebe Ratgebenden,

    ich habe eine Frage zum Umgang mit umsatzsteuerbefreiten und umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen bzw. deren korrelierenden Lieferantenrechnungen: Werden in der EÜR dann bspw. für Bürobedarf Bruttowerte (inkl. Vorsteuer bei Lieferantenrechnung für umsatzsteuerfreien Umsatz) und Nettowerte (exkl. Vorsteuer bei umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen) addiert und eingetragen? Oder wie ist das zu handhaben?
    Danke für Antwort

    #2
    Die Frage hat mit der elektronischen Steuererklärung -ELSTER- nichts zu tun!

    Bei Lieferantenrechnungen, die eindeutig den umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen zuordenbar sind, kannst du die Vorsteuer sofort ziehen. Bei Einkäufen,

    die nicht eindeutig dem einen oder anderen Geschäftsfeld zuordenbar sind, musst du die Vorsteuer nach dem Verhältnis der Umsätze aufteilen, das ist

    in der Regel erst am Jahresende möglich.

    Bei den Umsatzerlösen wird in der EÜR nicht addiert, es gibt eigene Zeilen sowohl für steuerpflichtige wie für steuerbefreite Umsatzerlöse.

    Bei den Betriebsausgaben musst du addieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Oh Verzeihung, wo wäre das richtige Forum gewesen? Es geht um das Formular EÜR.
      Mir geht es dort rein um die Betriebsausgaben: Die anteilige Aufteilung der Lieferantenrechnungen ist mir geläufig. D.h. es werden bei den Ausgaben Brutto- und Nettobeträge addiert und eingetragen? Korrekt?

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        #4
        Das Forum befasst sich mit Fragen der elektronischen Steuererklärung, Steuerberatung ist hier nicht erlaubt. Es gibt deshalb kein richtiges Forum.

        Da bei den Betriebsausgaben nach der Art der Ausgaben unterschieden wird, kannst du nur aufteilen, wenn du für jede Tätigkeit eine eigene EÜR einreichst.

        Bei nicht artverwandten Tätigkeiten wird das sogar erwartet bzw. verlangt. Da musst du dann aber bestimmte Betriebausgaben aufteilen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen herzlichen Dank! Und ein strahlendes neues Jahr 2020!

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