Liebe Ratgebenden,
ich habe eine Frage zum Umgang mit umsatzsteuerbefreiten und umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen bzw. deren korrelierenden Lieferantenrechnungen: Werden in der EÜR dann bspw. für Bürobedarf Bruttowerte (inkl. Vorsteuer bei Lieferantenrechnung für umsatzsteuerfreien Umsatz) und Nettowerte (exkl. Vorsteuer bei umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen) addiert und eingetragen? Oder wie ist das zu handhaben?
Danke für Antwort
ich habe eine Frage zum Umgang mit umsatzsteuerbefreiten und umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen bzw. deren korrelierenden Lieferantenrechnungen: Werden in der EÜR dann bspw. für Bürobedarf Bruttowerte (inkl. Vorsteuer bei Lieferantenrechnung für umsatzsteuerfreien Umsatz) und Nettowerte (exkl. Vorsteuer bei umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen) addiert und eingetragen? Oder wie ist das zu handhaben?
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