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    Anteiliges Absetzen von Arbeitsmaterial

    Hallo liebes Forum,

    ich habe 2019 eine insgesamt dreijährige Weiterbildung begonnen und mir dazu u.a. Taschenrechner, iPad und Laptop angeschafft. Taschenrechner ist zu 100% für diese Weiterbildung (für die Prüfungen); iPad zu grob 60-70% (um die Skripte anzuzeigen und nicht ausdrucken zu müssen, zum Lernen, ...), Rest private Nutzung; Laptop 50% beruflich, 50% privat.

    Wie gebe ich das nun in der Steuererklärung an? Unter Werbungskosten und dann jeweils als Betrag Prozentsatz x (Preis inkl. MWSt.)? Oder exkl. MWSt?
    Rechnungen muss ich zunächst nicht mit abgeben, das ist mir Bewusst. Muss ich diese geschätzten Prozentzahlen aber irgendwie belegen? Oder irgendwo hinschreiben (z.B. Laptop (60% berufliche Nutzung für Weiterbildung): XXX€)?

    Danke kommt gut ins neue Jahr
    PLS

    #2
    Erläutern sollte man die Aufteilung beruflich und privat schon. In die Textzeilen passt mehr rein, als man denkt.

    Vorab muss man prüfen, ob man solche Anschaffungen als GWG behandeln kann oder über die Nutzungsdauer abschreibt (AfA).

    Wer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, muss Bruttopreise zugrundelegen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      Zitat: Vorab muss man prüfen, ob man solche Anschaffungen als GWG behandeln kann oder über die Nutzungsdauer abschreibt (AfA).
      Warum das denn. Er macht doch keine EÜR

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        Danke! Bruttopreise... also inkl. MWSt.
        GWG musste ich googeln. Wenn der Preis inkl. MWSt. 952€ nicht überschreitet, dann kann man es als Ganzes absetzen. Richtig verstanden?
        Wie ist das bei einem Multifunktionsdrucker (drucken, scannen, kopieren)? Muss man den über die Nutzungsdauer abschreiben, und meinem Laptop dann auch, weil Summe > 952€? Er ist ja eigenständig nutzbar, aber im Netz finde ich verschiedene Angaben dazu.

        Wie genau sollte man die Aufteilung denn erläutern? Ich habe gelesen, dass 50% pauschal wohl anerkannt werden, demzufolge müsste ich nur die 60% erläutern.
        Kostet der Laptop z.B. 100€ und ich nutze ich zu 50% beruflich, dann gebe ich 50€ ein und schreibe, dass ich 50% Nutzung zugrunde gelegt habe? Oder gebe ich 100€ an und sage, dass er 50% beruflich genutzt wird?

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          #5
          Ein Multifunktionsgerät ist eigenständig nutzbar und darf auch so behandelt werden. Bei den Beträgen gibst du den anteiligen Wert an, in der Erläuterung die

          Anschaffungskosten und den beruflichen Anteil in Prozent.

          FIGUL

          Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG ist § 6 Absatz 2 Satz 1 bis 3 in Fällen der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern entsprechend anzuwenden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Ich danke dir! Bei dem Laptop kann ich dann 50% angeben ohne Begründung (Pauschale)? Und wie genau müssen die 60% vom iPad begründet werden? Ich führe ja kein Tagebuch...

            Belege werden ja bestimmt gefordert werden... Trotzdem erstmal keine einreichen?

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              #7
              Schreib iPad speziell für 3-jährige Fortbildung angeschafft. Wenn das Finanzamt Belege haben will, wird es diese anfordern.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Und wenn das FA nachfragt und ich den angegeben Prozentsatz nicht ganz genau nachweisen kann? Passiert mir dann was? Ich will das ja schon alles korrekt machen

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                  #9
                  Man kann solche anteilige Nutzungen nur sachgerecht schätzen, aber nie im strengen Sinne nachweisen. Wenn ich mir früher etwas für berufliche Zwecke

                  angeschafft habe, das auch privat nutzbar war, dann bin ich in der Regel von einer untergeordneten privaten Nutzung von 20% ausgegangen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    OK, dann weiß ich nun, wie ich was wo in der Steuererklärung angeben muss. Danke! Hat mir sehr geholfen. Eine andere Frage noch, die hier vllt. nicht hingehört, aber du scheinst Ahnung zu haben:

                    Im Sommer hat meine Freundin sich ein Fahrrad gekauft, damit fuhr sie im Sommer regelmäßig zur Arbeit. Kann man die Anschaffungskosten (400€) als Werbungskosten geltend machen?
                    Und wie ist es mit einem Ruckack, den man täglich zur Arbeit mitnimmt, um seine Verpflegung mitzunehmen, aber auch zu den Seminaren meiner 3 jährigen Weiterbildung, um Materialien zu zu transportieren oder auf DIenstreisen für Unterlagen? Den Rucksack nutze ich aber auch privat.

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                      #11
                      Deine Freundin kann für die Fahrten zur Arbeit ganz normal die Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer geltend machen, das Verkehrsmittel spielt

                      keine Rolle. Anschaffungskosten kann sie nicht geltend machen. Den Rucksack kannst du anteilig angeben, quasi als Ersatz-Aktentasche. Ob so etwas durchgeht,

                      ist immer auch ein wenig vom/von der Sachbearbeiter/in abhängig.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von PLS Beitrag anzeigen
                        Und wie ist es mit einem Ruckack, den man täglich zur Arbeit mitnimmt, um seine Verpflegung mitzunehmen, aber auch zu den Seminaren meiner 3 jährigen Weiterbildung, um Materialien zu zu transportieren oder auf DIenstreisen für Unterlagen? Den Rucksack nutze ich aber auch privat.
                        Hallo PLS,
                        wenn es ein hochwertiger Rucksack ist, musst du ihn vielleicht noch abschreiben.
                        Irgendwann sollte man doch daran denken, dass es auch Kosten der privaten Lebensführung gibt -> ich stecke meine Verpflegung immer in meine Manteltaschen, da werde ich den Mantel vielleicht auch anteilig absetzen -> könnte auch ein verfrühter Silvestergag sein.

                        Tschüß

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