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Zinsen der Genossenschaft

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    Zinsen der Genossenschaft

    Hallo,
    ich miete meine Wohnung über eine Wohnungsgenossenschaft, die Genossenschaftsanteile werden jährlich verzinst und ausgezahlt. Der Wert meiner Kapitaleinküfte liegt insgesamt inkl. den Zinsen der Genossenschaft unter dem Freibetrag von 801€. Es wurden aufgrund von Freistellungsaufträgen keine Steuern abgeführt.

    Muss ich die Anlage KAP ausfüllen oder nicht?

    Außerdem hatte ich Geschäftsreisen in 2019, wo mir der AG aber alles inkl. der Verpflegungspauschalen erstattet hat. Muss ich solche Reisen angeben?

    viele Grüße
    pls


    #2
    Die Anlage KAP musst du nicht beifügen. Die Geschäftsreisen musst du dann erklären, wenn der Arbeitgeberzuschuss unter Nummer 20 der

    Lohnsteuerbescheinigung erscheint.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo nochmal,
      muss ich für diese Geschäftsreise im oben genannten Fall nur den Verpflegungsmehraufwand eingeben (Seite 16 Anlage N) oder auch die Hotelkosten auf Seite 15, die der AG erstattet hat?

      Kommentar


        #4
        Wenn der Arbeitgeber die Hotelkosten getragen hat, musst du dazu nichts erklären. Wenn in den Hotelkosten das Frühstück enthalten war, musst du den

        Kürzungsbetrag beim Verpflegungsmehraufwand in Zeile 55 angeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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