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Anlage V - welcher Prozentsatz?

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    Anlage V - welcher Prozentsatz?

    Hallo,

    eine kurze Frage zur Anlage V, Zeile 48:

    In unserem Haus leben wir mit meinen Eltern. Prozentual aufgeteilt ist es wie folgt: Wir bewohnen 63% der Fläche, meine Eltern 37%.
    Wenn ich jetzt in Zeile 48 die Grundbesitzabgaben eingebe, kann ich ja nur den Anteil meiner Eltern an diesen Abgaben geltend machen - also die 37%.

    Muss ich jetzt ins Prozentfeld 37% oder 63% eingeben?

    Ich weiß, die Frage klingt blöd, aber im Programm ElsterFormular musste ich hier die 63% eingeben. Ist das immer noch so?

    Vielen Dank.
    Pasta

    #2
    Ist das immer noch so?
    Das ist immer noch so, allerdings berechnet Mein ELSTER den absetzbaren Anteil nicht automatisch! Morgen gibt es (letztmals) das Jahresupdate für ElsterFormular!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen lieben Dank!

      Schade, dass der Wert nicht mehr - wie bei ElsterFormular - automatisch ausgerechnet wird. Dann hätte ich mir die Antwort dadurch selbst erschließen können

      Dass ElsterFormular ab 2021 nicht mehr verfügbar ist, habe ich schon gewusst. Was ich bei MeinElster vermisse, ist dass bei einer Datenübernahme aus dem Vorjahr die übernommenen Zahlen nicht mehr markiert sind. Jetzt muss ich immer suchen, ob die Werte aus dem Vorjahr stammen oder schon von mir aktualisiert worden sind

      Liebe Grüße
      Pasta

      Kommentar


        #4
        Was ich bei MeinElster vermisse, ist dass bei einer Datenübernahme aus dem Vorjahr die übernommenen Zahlen nicht mehr markiert sind.
        Ich vermisse durchaus auch andere Features, wie z. B. eine der Anlage N vorgeschaltete Lohnsteuerbescheinigung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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