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Anlage AV - Zeilen fehlen?

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    Anlage AV - Zeilen fehlen?

    Hallo,

    in der Anlage AV scheinen bei mir Zeilen zu fehlen bei den Allgemeinen Angaben, und ich kann damit meine AV Beträge nicht eingeben. Ich sehe lediglich die Zeile "Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Alterskasse".

    Was mache ich falsch?

    Ich nutze Chrome, und hatte in den vergangenen Jahren damit keine Probleme...

    Franziska Schulz

    #2
    Wenn du kein Mitglied einer landwirtschaftlichen Alterskasse bist, darfst du da nichts eintragen. Die Sozialversicherungsnummer wird nicht mehr abgefragt.

    Ob das ein Fehler ist, weiß ich nicht. Die Beiträge sind sowieso erst auf Seite 2 einzugeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Aber wo da? Dort kann ich nur Angaben zu meinen Einkünften machen, aber keine zu den AV Aufwendungen....

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        #4
        Ich warte jetzt mal bis morgen ab, wie die Anlage AV für 2019 bei ElsterFormular aussieht. Vielleicht wird es dann verständlicher.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Jetzt bin ich doch noch in der Hilfe fündig geworden:

          Der Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrags übermittelt die zu berücksichtigenden Altersvorsorgebeiträge unter Angabe der Vertragsdaten, der Identifikationsnummer und der Zulage- oder Sozialversicherungsnummer per Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung.
          Daher ist eine Angabe der Altersvorsorgebeiträge in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht mehr erforderlich.

          Für ein korrektes Steuerberechnungsergebnis tragen Sie bitte die geleisteten Altersvorsorgebeiträge in der Anlage Zusatzangaben zur
          Steuerberechnung (Zeile 7/8)
          jedoch ein.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Danke, darüber bin ich auch gerade gestolpert.
            Die Argumentation hinkt aber, wenn ich das nicht mehr angeben muss weil es sowieso übertragen wird, dann muss ich doch eigentlich gar keine Steuererklärung mehr abgeben. Es wird doch inzwischen sowieso alles übertragen ....

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              #7
              Die Abgabe einer Steuererklärung auf die Riester-Rente zu reduzieren greift meiner Meinung nach ein bisschen kurz.

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                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Die Abgabe einer Steuererklärung auf die Riester-Rente zu reduzieren greift meiner Meinung nach ein bisschen kurz.
                Trotzdem sollte man eine korrekte Steuerberechnung erhalten! Das ist derzeit nur in Ausnahmefällen möglich, Kinderzulagen können auch nicht angegeben werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Die Abgabe einer Steuererklärung auf die Riester-Rente zu reduzieren greift meiner Meinung nach ein bisschen kurz.
                  Ja war auch eher allgemein gedacht. Schließlich werden alle anderen Daten (Gehalt, Kapitalerträge, ...) auch "per Datenfernübertragung" übermittelt aber die müssen trotzdem noch angegeben werden.

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Trotzdem sollte man eine korrekte Steuerberechnung erhalten!
                    Natürlich. Aber es gibt auch Leute die mit Riestern nix am Hut haben und trotzdem eine Steuererklärung abgeben.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                      Natürlich. Aber es gibt auch Leute die mit Riestern nix am Hut haben und trotzdem eine Steuererklärung abgeben.
                      Klar. Aber auch da bekommt das Finanzamt ja die Zahlen "per Datenfernübertragung". Warum müssen die dann weiterhin eingetragen werden? Finde ich irgendwie inkonsequent.

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                        #12
                        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                        Die Abgabe einer Steuererklärung auf die Riester-Rente zu reduzieren greift meiner Meinung nach ein bisschen kurz.
                        Finde ich nicht. Für denjenigen, der unterhalb der Werbungskostenpauschale bleibt, kann der Sonderausgabenabzug für Riester durchaus der einzige Grund zur Abgabe der Erklärung sein.

                        Und ja, mit der Logik, wir erfragen die Riesterbeiträge nicht mehr, weil sie eh dem FA elektronisch übermittelt werden, und verbannen sie in die sonstigen Angaben für diejenigen, die zufällig ihre Steuer berechnen wollen, kann man genauso gut die kompletten Angaben zu Arbeitslohn, Lohn- und Kirchensteuer, Soli und vom AG abgeführte Sozialversicherungsbeiträge weglassen.

                        Dann gibt es bei Elster halt zukünftig für denjenigen, der die Steuerberechnung nicht braucht, nur noch ein Formular analog zur vereinfachten Erklärung. Derjenige, der seine Steuern berechnen will, muss es bis Februar warten, bis die Berechnung halbwegs fehlerfrei ist.

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