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Berücksichtigung vom Riester-Berufseinsteigerbonus in der Steuerberechnung

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    Berücksichtigung vom Riester-Berufseinsteigerbonus in der Steuerberechnung

    Hallo zusammen,

    ich habe seit letztem Jahr eine Riesterrente, fülle also dieses Jahr das erste mal die Anlage AV aus. Ich fand die Anlage zunächst etwas merkwürdig, weil ich dort weder die Beiträge noch meine SV-Nummer eintragen muss. Lediglich das Einkommen aus dem Jahr 2018 habe ich in Zeile 6 eingetragen (und den Haken in Zeile 5 gesetzt). Ist das so richtig?

    Damit die Steuerberechnung dennoch funktioniert, habe ich in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung in Zeile 7 meine gezahlten Beiträge eingegeben.

    Dann die Berechnung angeschmissen und gemerkt, dass in der Berechnung zwar die Grundzulage von 175€ berücksichtigt ist, nicht aber der Berufseinsteigerbonus von 200€. Muss ich da noch irgendwas "anknipsen" damit der berücksichtigt wird?

    Lieben Gruß
    PLS

    #2
    Dazu müsste Elster ja wissen wann Du den Vertrag abgeschlossen hast. Dafür finde ich keine Eintragungsmöglichkeit.

    Kommentar


      #3
      Du hast keine Riesterrente, sondern einen Riestervertrag! Die neu gestaltete Anlage AV ist nicht merkwürdig, sondern eindeutig missraten.

      Jetzt braucht jeder Riestersparer die Zusatzangaben für die Steuerberechnung, was ja wirklich kein Fortschritt ist.

      Zu deinem Fall habe ich bisher keine Eintragungsmöglichkeit endeckt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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