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Steuern Rückerstattung kurzfristige Beschäftigung Student

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    Steuern Rückerstattung kurzfristige Beschäftigung Student

    Hallo! Ich bin Studentin und mache dieses Jahr meine erste Steuererklärung. Ich hatte 2019 einen normalen 450euro Minijob und habe parallel noch über eine Agentur ein paar Tage als kurzfristig beschäftigt gearbeitet. Die Agentur rechnet monatlich ab und hat dann auch immer direkt Steuern abgezogen, die man aber jetzt eigentlich zurück bekommen müsste. Meine Frage ist: wo muss ich das angeben?? Bei den normalen Daten gibt man ja gar nicht das Beschäftigungsverhältnis oder so an. Muss ich die Abrechnungen wo die Steuern abgezogen wurden dann als Belege anhängen oder wie läuft das?
    Vielen Dank im Voraus, Luise

    #2
    Was verstehst du unter normalen Daten? Arbeitslohn ist in der Anlage N zu erklären. Mit der Erklärung solltest du warten, bis du die Lohnsteuerbescheinigung

    in Händen hast. Belegen musst du nichts!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hi! Ich gebe dann da also zuerst meinen 450euro Job an und dann einzeln jeden job den ich als kurzfristig beschäftigt gemacht habe und was dann dafür abgezogen wurde, oder wie läuft das? von der kurzfristigen Beschäftigung habe ich auch für jeden Monat eine Lohnsteuer Bescheinigung, vom Minijob allerdings nicht.

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        #4
        Wenn du bei der kurzfristigen Beschäftigung für jeden einzelne Monat eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast, tippst du die einzeln nacheinander ab.

        Wenn dein Minijob pauschal versteuert wurde, gehört der überhaupt nicht in die Steuererklärung. Für den gibt dann es auch keine Lohnsteuerbescheinigung.

        Ob pauschal versteuert wurde, siehst du aus den Abrechnungen. Wenn nicht, dann bekommst du bis Ende Februar auch dafür eine Lohnsteuerbescheinigung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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