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Einnahme-Überschuss-Rechnung EÜR - Eigenverbrauch statt in Zeile 20 nun in Zeile 125?

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    Einnahme-Überschuss-Rechnung EÜR - Eigenverbrauch statt in Zeile 20 nun in Zeile 125?

    Moin,

    bislang wurde der Eigenverbrauch aus einer Photovoltaik-Anlage netto in Zeile 20 eingetragen.
    Die Zeile hieß in dem Formular für 2018 noch "Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen".

    Seit dem Formular für 2019 heißt diese Zeile nun "Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen (private Telefonnutzung)".


    Die "private Telefonnutzung" in Klammern irritierte mich etwas, ich habe den Eigenverbrauch dennoch erstmal dort eingegeben.
    Bei der Plausi-Prüfung gab es dann aber einen Fehler, da ich unter
    "Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen" --> "7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG" --> Zeile 125: "Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen"
    nicht eingetragen habe.

    Ich könnte jetzt einfach 0 eintragen. Allerdings frage ich mich, ob es nun richtiger wäre, den Eigenverbrauch aus Zeile 20 stattdessen in Zeile 125 einzutragen.

    Ein Eintrag in 125 scheint zumindest erst einmal nicht mit in die Gewinnermittlung zu rutschen.

    Ich hoffe ihr könnt mir etwas helfen, danke.

    #2
    In ElsterFormular heißt die Zeile 20 immer noch Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen, da hat sich nichts geändert.

    Du musst den Eigenverbrauch als Entnahme zusätzlich in Zeile 125 eintragen. Der Eintrag hat aber nur bei Geltendmachung von

    sonstigen Schuldzinsen praktische Bedeutung. Ein fehlender Eintrag wird allerdings von der Plausi beanstandet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      in Elster Online steht dort wie gesagt "(private Telefonnutzung)" hinter.

      Du meinst, der Eigenverbrauch (sagen wir 500€ bemessen) muss sowohl in Zeile 20 als auch in Zeile 125 eingetragen werden?
      Ist das neu? Zumindest für 2018 habe ich das nicht getan, die Plausi hat sich nicht beschwert und das FA ebenso wenig.

      Ich mache Schuldzinsen geltend. Welche "praktische Bedeutung" hat das nun genau? Was ändert sich dadurch?

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        #4
        Es kann schon sein, dass die Plausi das 2018 noch nicht beanstandet hat. Damals gab es die Zeile aber auch schon, da war es die Zeile 91.

        Der Eintrag ist nur bei sonstigen Schuldzinsen von Bedeutung, nicht bei Schuldzinsen zur Finanzierung deiner Photovoltaik-Anlage.

        Der Klammerzusatz mit den Telefonkosten bei Mein ELSTER ist Unsinn, in Zeile 20 sind nach wie vor alle Privatentnahmen außer KFZ zu erklären.

        Zeile_20_EÜR.JPG
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          ok, danke.

          aber, auch wenn aufgrund fehlender "sonstiger schulzinsen" unnötig, gebe ich dennoch den Wert des eigenverbrauchs sowohl in Zeile 20 als auch in Zeile 125 an?
          Ich könnte ja auch 0 angeben, aber das wäre nicht richtig, soweit ich dich verstehe.

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            #6
            Ein Wert in Zeile 125 unter dem Wert in Zeile 20 wird höchstwahrscheinlich auch beanstandet. Du kannst das ja selbst ausprobieren.

            Ich verschiebe das Thema jetzt in das richtige Unterforum, du arbeitest ja nicht mit ElsterFormular
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              ein Wert in Zeile 20, der einen kleineren Betrag aufweist als ein Wert in Zeile 125 wird von der Plausi nicht beanstandet.

              die Antwort auf meine Vorherige Frage (in beide Zeilen denselben Wert eintragen) ist also "ja"?

              Kommentar


                #8
                Wenn es nur diese Entnahmen gibt, ist die Antwort ja. In beide Zeilen kommt der gleiche Wert.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Tag zusammen, bin an der Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR), ----Prüfen der Eingaben--- ergibt Fehlermeldung. In diesem Beitrag sollten die Werte --Zeile 20 und Zeile 125 identisch sein, bei mir ist die Zeile 20 leer.

                  Kommentar


                    #10
                    In diesem Beitrag sollten die Werte --Zeile 20 und Zeile 125 identisch sein, bei mir ist die Zeile 20 leer.
                    Nein, da hast du den Beitrag hier missverstanden. In Zeile 125 erklärst du deine Entnahmen. Wie hoch die sind, weißt nur du.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Tag zusammen, war zu früh an der --ENTER- Taste. bin an der Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR), ----Prüfen der Eingaben--- ergibt Fehlermeldung ---Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Die Entnahmen in Zeile 125 und Einlagen in Zeile 126 sind zwingend einzutragen (§ 4 Absatz 4a Satz 6 EStG)---- In diesem Beitrag steht, das die Werte Zeile 20 und Zeile 125 identisch sein sollten, bei mir ist die Zeile 20 jedoch leer. Gruß + Danke

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                        #12
                        Du hast das missverstanden! Die Antwort war:
                        Wenn es nur diese Entnahmen gibt, ist die Antwort ja. In beide Zeilen kommt der gleiche Wert.
                        Im Übrigen steht die Antwort bereits im Beitrag #10.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Entnahmen sind mir von 2018 her nicht bewusst, wüsste auch nicht, was das sein sollten.Ausgaben sind ja schon angegeben. Gleiches gilt für Einlagen. Gruß + Danke

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                            #14
                            Entnahmen sind mir von 2018 her nicht bewusst, wüsste auch nicht, was das sein sollten.
                            Zum Beispiel die Entnahme von Geld für private Zwecke. Das hat ja nichts mit Betriebsausgaben zu tun.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                              #15
                              Entnahmen =0 + Einlagen=0 und schon geht's. . Gruß + Danke

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