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Anlage Kind - Ehegatte

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    Anlage Kind - Ehegatte

    Guten Morgen,

    ich bin in der Steuerklasse 4 und meine Frau auch.
    Ich habe bis jetzt immer unsere Steuererklärung separat und über das Elster Formular gemacht.

    Dieses Jahr möchte ich das "Mein Elster" online nutzen und unsere Steuererklärung zusammen machen.

    Ich muss dieses Jahr erstmalig Anlage Kind nutzen.

    Fragen;

    - Muss ich, wenn ich unsere Steuererklärung zusammen mache, für uns beide jeweils Anlage Kind hinzufügen, oder reicht es einmalig?
    - Wenn ich die Steuererklärung separat für uns beide mache, muss ich dann Anlage Kind für uns beide hinzufügen?
    - Ich habe im "Konz" gelesen, dass das Kindergeld AUCH bei der Person eingetragen werden muss, welche das Kindergeld gar nicht erhalten hat, damit das Finanzamt das fiktive Geld zum rechnen nutzt. Ist das wirklich so korrekt?

    Danke.

    #2
    - Muss ich, wenn ich unsere Steuererklärung zusammen mache, für uns beide jeweils Anlage Kind hinzufügen, oder reicht es einmalig?

    Für jedes Kind eine Anlage Kind.

    - Wenn ich die Steuererklärung separat für uns beide mache, muss ich dann Anlage Kind für uns beide hinzufügen?

    Auch bei Einzelveranlagung: für jedes (halbe) Kind eine Anlage Kind

    - Ich habe im "Konz" gelesen, dass das Kindergeld AUCH bei der Person eingetragen werden muss, welche das Kindergeld gar nicht erhalten hat, damit das Finanzamt das fiktive Geld zum rechnen nutzt. Ist das wirklich so korrekt?

    Nach dem tatsächlich erhaltenen Kindergeld wird doch im Formular gar nicht gefragt.

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      #3
      Alles klar, Danke.

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        #4
        Jetzt habe ich doch ein Problem:

        Wenn ich bei Anlage Kind: Kindschaftsverhältnis Ehefrau (ich mache gerade eine Einzelveranlagung für mich, meine Frau mache ich später) anklicke, muss ich im Hauptvordruck "Nur bei Zusammenveranlagung" den Namen meiner Frau eintragen.

        Ich bin verwirrt.

        Was muss ich denn jetzt nun auswählen?

        Wenn ich alles weglasse und dann auch Berechnung gehe, sagt mir Elster:

        Anlage Kind: Für ein Kind wurden keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis bzw. zum
        Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen gemacht oder die Übertragung der Freibeträge für Kinder
        auf die Groß-/Stiefeltern fehlt.

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          #5
          ich mache gerade eine Einzelveranlagung für mich
          Wozu soll das denn gut sein? In 99% der Fälle ist bei Ehegatten die Zusammenveranlagung steuerlich günstiger.

          Wenn du wirklich eine Einzelveranlagung anlegen willst, musst du in der Anlage Kind das Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht in Zeile 10 sondern

          in Zeile 11 erklären.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ok, danke. Jetzt hat es geklappt.

            Blöd gesagt, weil ich nicht weiß wie es 100% geht.

            Ich versuchs grad mal.

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              #7
              Geht Zusammenveranlagung nur, wenn ich wir Steuerklasse 3 und 5 sind oder auch bei 4 und 4?

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                #8
                Die Zusammenveranlagung hat nichts mit der Steuerklasse zu tun. Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, können zwischen Zusammenveranlagung und

                Einzelveranlagung wählen. In der Regel ist die Zusammenveranlagung steuerlich günstiger. Bei ElsterFormular kann man aus einer Zusammenveranlagung heraus

                die Einzelveranlagungen rechnen lassen, in Mein ELSTER ist das bisher nicht möglich.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ok verstanden.

                  Ich kann im Hauptvordruck aber nur meine Steuernummer eintragen.
                  Wie wähle ich nun die meiner Frau ist?
                  Was muss ich machen damit es eine Zusammenveranlagung wird?

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                    #10
                    Wenn ihr bisher immer Einzelveranlagungen gemacht habt, bekommt ihr bei einer Zusammenveranlagung ohnehin eine neue Steuernummer.

                    Du kannst also entweder bei der Eingabe eine neue Steuernummer beantragen oder die Zusammenveranlagung unter deiner Steuernummer

                    einreichen. Das stört das Finanzamt nicht.

                    Ansonsten füllst du alle Angaben zur Ehefrau aus und erklärst auch deren Einkünfte und Versicherungsbeiträge.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Wunderbar, hat alles geklappt.

                      Danke.

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