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    Fehlermeldung im Hauptvordruck

    hallo.

    Ich habe gestern das erste Mal eine Steuererklärung gemacht. Bzw. wollte ich es versuchen. Ich bin mir sicher, dass ich am Anfang ausgewählt hatte. Einzelveranlagung. Nun kommt aber jedes Mal im Hauptvordruck bei allgemeine Angaben die Seite:

    1 - Steuerpflichtige Person, nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehegatte A / Lebens­partner(in) A nach dem LPartG)

    Ich muss Name, ID, Adresse, verheiratet, geschieden seit und so eingeben. Wenn ich nichts eingebe, kommt eine Fehlermeldung, dass ich Einträge machen soll und wenn ich alles ausfülle, dann kommt auf Seite 2 eine Fehlermeldung. Und zwar dass ich Person B/Ehefrau eintragen soll. Ich habe doch aber auf Einzelveranlagung geklickt. Was mache ich denn nur falsch? Sollte ich aus irgendeinem Grund doch etwas falsches angeklickt haben. Wie komme ich wieder dahin zurück und kann ein neues Hauptformular wählen?

    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

    #2
    Wer nicht verheiratet ist, darf bei der Art der Veranlagung keine Angaben machen, darf also auch keine Einzelveranlagung auswählen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich mache eine Steuererklärung für 2017. Und war zu dem Zeitpunkt seit 2014 dauernd getrennt lebend. Ich kann also eine Einzelveranlagung machen. Nur wo kann ich Einzelveranlagung auswählen? ich finde einfach nichts. Zumal ich gestern 9 Stunden daran gesessen habe um die Steuererklärung für 2017 mit sämtlichen Anlagen auszufüllen. Und jedes Mal diese Fehlermeldung.

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        #4
        Einzelveranlagung dürfen nur Ehegatten auswählen, die im Jahr 2017 nicht dauernd getrennt leben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ok und was muss ich dann auswählen? Also geheiratet hatte ich 2012. Seit 2014 waren wir getrennt. Und 2018 erst geschieden. (Hat leider etwas länger gedauert die Scheidung) Ich möchte auf jeden Fall für mich selber eine Steuererklärung machen, weil ich 2017 ja wie gesagt dauernd getrennt lebend war und mit meinen Kindern allein gelebt habe.

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            #6
            Du darfst keine Veranlagungsart auswählen. Du gibst das Trennungsdatum aus dem Jahr 2014 ein, sonst nichts

            Eine Zusammenveranlagung ist für 2017 sowieso nicht mehr zulässig, da musst du keine Angst haben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Lieber Charlie. So langsam bekomme ich schon ein schlechtes Gewissen Also, wie du gesagt hast, habe ich jetzt bei Punkt 24 kein Häkchen gemacht. Zeile 5-15 habe ich mich eingetragen. Und in Zeile 15 nur das Trennungsdatum. Und auf der nächsten Seite: Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (Ehegatte B / Lebens­partner(in) B nach dem LPartG (16-22)

              habe ich NICHTS eingetragen Dann kommt ja auf der darauffolgenden Seite der Punkt 24 (Zusammenveranlagung / Einzelveranlagung von Ehegatten und Gütertrennung) Da habe ich kein Häkchen gemacht.

              Nachdem ich nun Anlage Kind, Anlage N und Anlage Versorgungsaufwand ausgefüllt habe und auf prüfen gehe... kommt:


              Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage Vorsorgeaufwand wurden jedoch für die Ehefrau / Person B Eintragungen zu Vorsorgeaufwendungen vorgenommen.
              • Hauptvordruck / Allgemeine Angaben
                • 2 - Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (Ehegatte B / Lebens­partner(in) B nach dem LPartG)

              Ich kriege echt eine Krise :/

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                #8
                ... auf der Anlage Vorsorgeaufwand wurden jedoch für die Ehefrau / Person B Eintragungen zu Vorsorgeaufwendungen vorgenommen.
                Du bist die Steuerpflichtige Person, du darfst in der Anlage Vorsorgeaufwand nur bei dir Angaben machen, nicht bei einer Ehefrau / Person B.

                Die gibt es in deinem Fall nicht. Du darfst in Zeile 11 bei Ehefrau / Person B auch nicht JA oder NEIN auswählen, da muss keine Angabe ausgewählt werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Dann wird das ein Softwarefehler sein, denn ich habe auf der Seite für die Frau/B nämlich überhaupt nichts ausgefüllt. Alles leer gelassen und auch nicht Ja oder Nein. Wenn ich auf den Fehler gehe und dahin springe, dann wird das von mir leer gelassene Feld (18) Name - rot unterstrichen. Und die Software verlangt, dass ich bei Ehefrau alles ausfüllen soll. Das macht mich wahnsinnig. Ich weiß einfach nicht warum das so ist. Danke für deine Hilfe Charlie. Ich hoffe, ich kann das heute noch irgendwie abschicken. ich bin schon echt verzweifelt langsam.

                  Und wenn ich jetzt doch meinen Ex-Ehemann da eintrage? Davon abgesehen habe ich nicht seine ID... das wäre doch doof oder? Nicht dass die uns doch zusammen Veranlagen.

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                    #10
                    Glaub mir, das Jahr 2017 hat keine Softwarefehler. Die gibt es vielleicht bei 2019. Irreführend ist nur, dass man bei dieser Fehlermeldung zum Hauptvordruck

                    geführt wird und den Namen der Ehefrau angeben soll.

                    Wenn du den Fehler in der Anlage Vorsorgeaufwand partout nicht findest, solltest du diese Anlage entfernen, den Entwurf speichern, danach die

                    Anlage Vorsorgeaufwand wieder hinzufügen und neu ausfüllen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Ich habe jetzt bemerkt, dass du die Steuererklärung in Mein ELSTER erstellst und nicht mit ElsterFormular. Ich verschiebe das Thema deshalb in das

                      zutreffende Unterforum. Hier noch ein Link zu einem gleichartigen Fehler: https://forum.elster.de/anwenderforu...-des-formulars
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Oh man, ich habe mehrfach überlesen, dass es um die Anlage Vorsorgeaufwand ging. Denn wie gesagt, wurde ich immer wieder auf das Hauptformular geleitet. Und im Vorsorgeaufwand stand tatsächlich eine 0 drin. Muss ich wohl gestern gemacht haben. Also vielen Dank für deine Mühe. Und wenn ich wieder Mal nicht weiter komme, dann melde ich mich lol...

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