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ESt 2019 - Anlage Unterhalt - Nicht in Steuerberechnung

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    #16
    Ich habe festgestellt, dass die Daten der Anlage Unterhalt anscheinend berücksichtigt werden, solange die Anlage Sonderausgaben nicht gleichzeitig ausgewählt und befüllt wurde. Vielleicht hilft das ja jemandem.

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      #17
      Ich habe festgestellt, dass die Daten der Anlage Unterhalt anscheinend berücksichtigt werden, solange die Anlage Sonderausgaben nicht gleichzeitig ausgewählt und befüllt wurde.
      Für ElsterFormular kann ich das nicht nachstellen. Es kommt auch nach Entfernung der Anlage Sonderausgaben nach wie vor die Meldung:
      Die Unterhaltsleistungen konnten nur für die Monate berücksichtigt werden, in denen Sie im Inland ansässig waren.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Ich habe diese Fehlermeldung auch noch am 06.02. ich kann bestätigen , dass der fehler bei mir nur mit gleichzeitiger Anlage aussergewöhnliche Belastungen auftaucht.

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          #19
          Die Anlage außergewöhnliche Belastungen ist in meiner Mustererklärung gar nicht enthalten, dennoch wird der Unterhalt nicht in die Berechnung einbezogen.

          Es bleibt bei einem Kind bei der Fehlermeldung:
          Die Unterhaltsleistungen konnten nur für die Monate berücksichtigt werden, in denen Sie im Inland ansässig waren.
          Mache ich aus dem Kind einen Großvater, dann lautet die Fehlermeldung:
          Es wurde der Abzug von Unterhaltsleistungen für mindestens eine Person beantragt, die nicht in

          gerader Linie mit dem/der Steuerpflichtigen verwandt ist.
          Beide Fehlermeldungen sind völlig unsinnig bzw. schlicht falsch!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #20
            Moin,

            auch hier der gleiche Fehler ("Die Unterhaltsleistungen konnten nur für die Monate berücksichtigt werden, in denen Sie im Inland ansässig waren.")
            Angaben sind wie im Vorjahr, da wurde sowohl in Elster als auch bei der Berechnung des Finanzamtes alles einberechnet.

            Wo kann man Bug-Reports eigentlich Bug-Reports melden? Pures Abwarten auf den nächsten Update hilft ja nur, wenn der Fehler auch bei den Zuständigen bekannt ist!

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              #21
              Die Fehler sind längst gemeldet und es wird auch daran gearbeitet. Da es aber noch andere Fehler in der Steuerberechnung gibt, dauert das alles immer

              länger, als angekündigt. Das ist jedenfalls meine Erfahrung aus den letzten Jahren.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #22
                Charlie24: Danke für die Antwort. Ich gehe nicht davon aus das alles "wie von selbst" funktioniert, daher die Nachfrage ob der Fehler schon gemeldet ist. Das die Behebung dauert ist auch mir klar!

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                  #23
                  Ich habe auch die Fehlermeldung "Die Unterhaltsleistungen konnten nur für die Monate berücksichtigt werden, in denen Sie im Inland ansässig waren."
                  Sie besteht auch weiterhin nach einem heutigen Update.

                  Ich konnte jedoch auch feststellen, dass der Unterhalt berücksichtigt wird, wenn ich die Anlage Sonderaufwand lösche, was natürlich ebenso falsch ist.

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                    #24
                    Was verstehst du unter der "Anlage Sonderaufwand" ?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      Moin,
                      w
                      meine Frage ob die Datenübertragung vollständig erfolgt .Die Steuerberechnung unterschlägt die die Anlage U. Hab keine Lusr anschließend ein Widerspruchsverfahren durchlaufen zu müssen.

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                        #26
                        meine Frage ob die Datenübertragung vollständig erfolgt .
                        Davon kannst du ausgehen. Das lässt sich sowohl bei ElsterFormular (Druckvorschau) wie bei Mein ELSTER vor dem Versand kontrollieren.

                        Die Fehlermeldung bei der Steuerberechnung sagt ja auch, dass Unterhalt erklärt wurde, der nur nicht berechnet werden kann.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #27
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Was verstehst du unter der "Anlage Sonderaufwand" ?
                          Sorry, ich meinte die Anlage Sonderausgaben, die ja automatisch hinzugefügt wird, wenn man Kirchensteuer zahlt!!
                          Wenn man dann in der Anlage N die Kirchensteuer auf 0 setzt und im Hauptvordruck auf Seite 1 aus der Kirche austritt, wird der gezahlte Unterhalt berechnet :-)

                          Dass das falsch ist, ist logisch :-)

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                            #28
                            Hallo,
                            bin auf gleiches Problem gestoßen, jetzt überlege ich einfach die Steuerklärung so abzusenden und es wird dann im FA richtig abgerechnet. Nehme so an da Elster Software lediglich nur ungefähren Wert zeigt und natürlich ist die nicht rechtlich bindend auf was auch hingewiesen wird. Vielleicht noch eine Frage dazu, sendet man den internationalen Bedürftigkeitsnachweis mit dem Ausdruck mit? Ich würde es schon so machen.

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                              #29
                              Hallo Charlie24,

                              ich habe auch die Anlage Unterhalt ausgefüllt. Wenn ich nun auf die Steuerberechnung -> Ausführliche Darstellung gehe, wird nichts über Unterhaltsleistung oder ähnliches geschrieben, so als wäre es gar nicht da.
                              Ob das Finanzamt es trotzdem berücksichtigt??

                              Allerdings wenn ich Elster updaten möchte, sagt mir : ich benutze Version 21.1 und letzter Update 08.01.2020. Gibt es vielleicht noch ein update seitdem?

                              Viele Grüße
                              Andrea
                              Zuletzt geändert von schandrea; 25.02.2020, 13:03.

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                                #30
                                Vielleicht noch eine Frage dazu, sendet man den internationalen Bedürftigkeitsnachweis mit dem Ausdruck mit?
                                Wenn du Unterhalt an Personen im Ausland leistest, muss deren Bedürftigkeit belegt werden. Falls eine komprimierte Erklärung mit ElsterFormular

                                übermittelt wird, reicht man die Belege natürlich gleich mit dem Ausdruck der Erklärung ein.
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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