Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erstmalig Unsatzsteuererklärung PV-Anlage - Fragen über Fragen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erstmalig Unsatzsteuererklärung PV-Anlage - Fragen über Fragen

    Liebe Forenmitglieder,

    seit November 2019 habe ich eine PV-Anlage und möchte nun erstmalig die Umsatzsteuererklärung für 2019 vorbereiten.
    Aber dies ist viel schwerer als gedacht.

    Zunächst einmal die Angaben zum Verbrauch etc.

    Die Anlage wurde Ende November installiert, somit konnte ich im Dezember erstmalig eigenen Strom erzeugen.

    Ich hatte einen Gesamtverbrauch laut meinem Monitoring-Programm der PV-Anlage von 252,36 kWh,
    davon waren

    46,8 kWh Produktion der PV-Anlage, hiervon habe ich
    41,05 kWh Eigenverbauch und
    5,75 kWh ins Netz eingespeist.

    Für die 5,75 kWh habe ich vom Netzanbieter noch keine Zahlung erhalten.

    Nun ist die Frage, was trage ich wo in der ELSTER-Umsatzsteuererklärung ein ?

    In Zeile 38 (Kennzahl 177) muss ich doch den eingespeisten Strom eintragen (6 kWh x 10,08 cent = 0,60 Euro) ?

    In Zeile 39 (Kennzahl 178) dann den von mir selbst verbrauchten Strom ( 41,05 x 0,2098 -das ist der Strombezugspreis netto) = 8,61 Euro) ?


    In meiner ersten Umsatzsteuer-Voranmeldung habe ich im Dezember die UST für die PV-Anlage geltend gemacht. Eine Zahlung gab es noch nicht, aber es waren ja
    nun auch einige Feiertage dazwischen. Oder muss ich diese Rechnung in der Jahressteuererklärung nochmals irgendwo angeben ?


    Danke für Eure Hilfe !
    Zuletzt geändert von Kauli; 06.01.2020, 01:07.

    #2
    Du hast sicher keine Vorsteuererklärung abgegeben sondern eine Umsatzsteuer-Voranmeldung. Die Umsätze und Vorsteuern musst Du auch in der Jahreserklärung vollständig erklären.

    Kommentar


      #3
      Du hast recht, habe ich korrigiert.

      Kommentar


        #4
        Steuerfachliche Informationen zum Thema Photovoltaikanlagen sind hier zu finden: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          In die 2019 EÜR ,wenn die Anlage 2019 bezahlt wurde, nur den Kaufpreis eintragen. In welchem Jahr der Strom geflossen ist, spielt keine Rolle. Erst bei Eingang der Vergütung in 2010 buchen. Wegen der AfA und Vorsteuer USt-Voranmeldung für 2019 abgeben. .
          Zuletzt geändert von Laie123; 06.01.2020, 12:47.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
            Wegen der AfA und Vorsteuer USt-Voranmeldung für 2019 abgeben. .
            Die Afa hat aber mit der Umsatzsteuer nichts zu tun. Und für 2019 wurden offenbar schon Voranmeldungen abgegeben. Jetzt ist noch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung zu machen.

            Kommentar


              #7
              Und für 2019 wurden offenbar schon Voranmeldungen abgegeben. Jetzt ist noch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung zu machen.
              Genauso ist das! Wobei die Jahreserklärung nicht wirklich dringlich ist, nachdem die Vorsteuer für die Anlage bereits geltend gemacht wurde.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              Lädt...
              X