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Telefonkosten = Werbungskosten oder EÜR?

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    Telefonkosten = Werbungskosten oder EÜR?

    Hallo,

    ich bin angestellt und habe nebenbei ein Gewerbe. Hierfür nutze ich den privaten Telefonanschluss.

    20% davon kann man ja absetzen, ich habe das zwischenzeitlich einfach als Ausgabe in meiner Buchhaltung gemacht (EÜR).

    Gehört das aber eher in die Werbungskosten rein? Da ich den Pauschbetrag eh nicht erreiche, könnte ich mir aber die Eintragung gleich sparen und würde auch die 75 Euro nicht wirklich absetzen können

    https://www.steuererklaerung.de/ratg...werbungskosten
    "Wird ein privates Telefon oder ein privater Internetzugang auch beruflich genutzt, können die Kosten anteilig angesetzt werden. Ohne Einzelnachweise werden pauschal 20 Prozent, aber maximal 20 Euro pro Monat anerkannt."

    Oder sind damit AN gemeint, welche für ihre Arbeit das private Telefon mit nutzen?

    Vielen Dank!

    #2
    Dein gewerblicher Telefonkostenanteil ist bei den Betriebsausgaben in der EÜR zu erfassen (Zeile 49), der hat ja nichts mit deiner

    Arbeitnehmertätigkeit zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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