Haushaltsnahe Dienstleistungen

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  • PLS
    Erfahrener Benutzer
    • 06.01.2018
    • 152

    #1

    Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Hallo,

    in mein Elster gibt es anscheinen nun eine extra Anlage für die haushaltsnahen Dienstleistungen.
    Muss ich in Zeile 7 (und dann auch 8) eine Eintragung machen, wenn ich mit meiner Freundin zusammengewohnt habe? Ich bin dann ja nicht alleinstehend = single. Meine Freundin wird zu haushaltsnahen DIenstleistungen in ihrer Erklärung keinerlei Angaben machen.

    Außerdem habe ich auf meiner Betriebskostenabrechnung die Posten Wartung Aufzug, Wartung Brandschutzeinrichtungen, Notrufanlage Aufzug. Ich würde diese alle zu den Handwerkerleistungen zählen und entsprechend in Zeile 6 eintragen. Nun wird da aber nach dem "Betrag darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer" gefragt, von meinem Vermieter habe ich nur meinen anteiligen Anteil am Rechnungsbetrag mitgeteilt bekommen. Entspricht das nicht dem "Betrag darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer"? Was trage ich da ein?

    Danke
  • schmidt1986
    Neuer Benutzer
    • 01.03.2013
    • 55

    #2
    Zitat von PLS Beitrag anzeigen
    Hallo,


    Außerdem habe ich auf meiner Betriebskostenabrechnung die Posten Wartung Aufzug, Wartung Brandschutzeinrichtungen, Notrufanlage Aufzug. Ich würde diese alle zu den Handwerkerleistungen zählen und entsprechend in Zeile 6 eintragen. Nun wird da aber nach dem "Betrag darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer" gefragt, von meinem Vermieter habe ich nur meinen anteiligen Anteil am Rechnungsbetrag mitgeteilt bekommen. Entspricht das nicht dem "Betrag darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer"? Was trage ich da ein?

    Danke
    Hallo,

    zum ersten Teil wird sich jemand anders äußern.

    Zum Punkt Handwerkerleistung:
    Du kannst keine Materialkosten absetzen (wie zum Beispiel ein Vermieter), daher muss aus der Rechnung klar ersichtlich werden, wie hoch die einzelnen Kosten waren.
    In der Regel weisen Handwerker das auch direkt aus. Fahrkosten, Personalkosten, Materialkosten.
    Daher sollte dir dein Vermieter diese Werte geben.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45932

      #3
      Die Angaben in de Zeilen 7/8 musst du machen. Im rechtlichen Sinn bist du natürlich alleinstehend, führst aber mit deiner Freundin einen gemeinsamen Haushalt.

      Genau danach wird gefragt! Ansonsten gilt die Antwort von schmidt1986 .
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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