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Steuerberechnung/Fünftelregelung nicht berücksichtigt

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    Steuerberechnung/Fünftelregelung nicht berücksichtigt

    Guten Tag,
    ich habe 2019 vom berufsständischen Versorgungswerk "Ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre" (Zeile 9 Elektr. LSt-Bescheinung) erhalten und die in das ELSTER-Formular Anlage N Zeile 16 eingetragen. Bei der ELSTER-Steuerberechnung wird dieser Betrag aber so behandelt wie normales Arbeitseinkommen, also voll versteuert. Kann die ELSTER-Steuerberechnung die Fünftelregelung (Verteilung des Betrags auf fünf Jahre) nicht vornehmen oder habe ich etwas falsch gemacht?

    #2
    Bei mir wird so ein Eintrag in einer eigenen Zeile extra berechnet: zu versteuern nach § 34 Abs. 1 EStG

    Mit welcher Anwendung machst du die Erklärung? Ich nehme an, Mein ELSTER? Im Unterforum für das Anwenderforum bist du nämlich falsch.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja, mit Mein ELSTER. Der Unetrschied swarf mir nicht geläufig. Dann muss ich dieselbe Frage im anderen Unterfoum noch mal stellen. In meinem Formular steht jedenfalls kein hinweis auf § 34 Abs. 1. Gruß Bahnhofsvorsteher

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        #4
        Ich verschiebe das Thema in das passende Unterforum. Du musst nicht neu fragen!

        Ich hab das in Mein ELSTER getestet, bei mir korrekt ausgewiesen
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Danke, Charlie24

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            #6
            In der Steuerberechnung sieht das dann so aus:

            Berechnung_34_1.JPG
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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