Anlage V, Erhaltungsaufwendungen, die verhältnismäßig zugeordnet werden, Prozentsatz?

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  • Bahnhofsvorsteher
    Neuer Benutzer
    • 09.01.2020
    • 6

    #1

    Anlage V, Erhaltungsaufwendungen, die verhältnismäßig zugeordnet werden, Prozentsatz?

    Guten Tag,
    wir besitzen ein Haus mit drei Wohnungen, von denen wir eine selbst bewohnen, zwei sind vermietet. Bei den Erhaltungsaufwendungen, die verhältnismäßig zugeordnet werden können (Beispiel: Dachreparatur) habe ich in den Vorjahren in die ELSTER-Anlage V (2019: Zeile 41) den Prozentsatz der Fremdvermietung (68 Prozent) eingegeben unfd den geltend zu machenden Teil der Aufwenduingen entsprechend errechnet. Im ELSTER-Formular 2019 klappt das aber nicht mehr, das Programm meldet einen Fehler. Es funktioniert aber, wenn ich stattdessen den Prozentsatz der Eigennutzung (32 Prozent) und dann trotzdem als Euro-Betrag den 68-prozentigen Anteil der Aufwendungen eingebe. Versteht das jemand? Ist das korrekt so?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    An den Spalten 1, 2 und 3 hat sich doch gegenüber den Vorjahren nichts geändert, Wenn prozentual nach der Wohnfläche aufgeteilt werden soll,

    musste in Spalte 3 schon immer der eigengenutzte Anteil eingetragen werden. Die Überschrift der Spalten 2 und 3 heißt doch schon immer:

    Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen wurden ...
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Bahnhofsvorsteher
      Neuer Benutzer
      • 09.01.2020
      • 6

      #3
      Danke, Charlie24, jetzt wirds mir klar. Ich habe das in den vergangenen Jahren wohl immer falsch gemacht, aber es wurde wunschgemäß steuerlich berücksichtigt. Wahrscheinlich ist dieses Jahr zum ersten Mal ein Kontrollmechanismus drin, der zur Fehlermeldung führt.

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #4
        Du bist aber nach deinen Angaben im anderen Thread nicht mit ElsterFormular, sondern mit Mein ELSTER unterwegs.

        Dort musste man die absetzbaren Werte zumindest in der Vergangenheit selbst ermitteln, gleich, welchen Prozentsatz man eingetragen hatte.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        • Bahnhofsvorsteher
          Neuer Benutzer
          • 09.01.2020
          • 6

          #5
          Ja, man musste den Wert immer selbst ermitteln, deshalb habe ich ja auch immer den richtigen Wert eingetragen. Aber meine zugehörige Prozentzahl war bislang immer der falsche Komplementärwert (also der Vermietungsanteil), aber das wurde nie bemängelt. Jetzt aber meckert das Programm erstmals und zeigt einen Fehler an. Jetzt mach ich es richtig.

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45932

            #6
            Dann verschiebe ich auch dieses Thema nach Mein ELSTER.

            Die Einträge erfolgen in Mein ELSTER auch nicht spaltenweise, die oben von mir genannten Spalten gibt es nur bei ElsterFormular.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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