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Erststudium Werbungskosten nach BVG

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    Erststudium Werbungskosten nach BVG

    Hallo zusammen,
    Heute kam ja das Urteil, wonach man für das Erststudium keine Werbungskosten geltend machen kann. Ich habe nun folgende Situation:
    Ende 2019 habe ich für 2015 meine Steuererklärung für mein Erststudium abgegeben mit Angabe von Werbungskosten. (Unter 6000 €). Nebenbei hatte ich damals Nebenjobs und habe entsprechend Steuern bezahlt. Dies bedeutet, ich hätte es als Sonderausgaben deklarieren müssen nach dem jetzigen Urteil.
    Wird das Finanzamt diese Werbungskosten nun als Sonderausgaben automatisch anerkennen oder sollte ich meine Steuererklärung zuruücknehmen und korrigieren ( falls überhaupt möglich).

    Vielen Dank im Voraus für eure Tipps.

    #2
    Wird das Finanzamt diese Werbungskosten nun als Sonderausgaben automatisch anerkennen.
    So sollte das sein. Du siehst das ja aus dem Steuerbescheid, du musst also jetzt nichts machen.

    Zurückziehen wäre wegen der Festsetzungsverjährung sicher nicht ratsam. Falls die Kosten gänzlich unberücksichtigt bleiben, kannst du ja Einspruch einlegen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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