Hallo liebes Forum,
ich hätte 2 Fragen und würde mich freuen von euch eine Antwort zu erhalten,
1.)
Nach diversen Recherchen habe ich nun herausgefunden, dass ich den bezahlten Betreeungsunterhalt an die nichteheliche Mutter meines Kindes steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann.
"Die Unterhaltszahlungen für die Kindesmutter sind bis zu einer Höhe von 7680€ im Jahr als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abziehbar (§ 33a Abs. 1 EStG )".
Könnt ihr mir mitteilen in welcher Zeile ich diese eintragen muss? (Zeile 18 "Sonstige außergewöhnliche Belastung"?).
2.)
U.a. verbunden mit der Geburt des Kindes. Habe ich meine doppelte Haushaltsführung aufgegeben und meinen ursprünglichen zweiten Wohnsitz zu meinem Mittelslebenpunkt gemacht.
Ist es hier mögiich
a) die Umzugsauslagen geltend zu machen
b.) Mehraufwendungen für die Verpflegung
Lieben Dank und ein schönes Wochenende
ich hätte 2 Fragen und würde mich freuen von euch eine Antwort zu erhalten,
1.)
Nach diversen Recherchen habe ich nun herausgefunden, dass ich den bezahlten Betreeungsunterhalt an die nichteheliche Mutter meines Kindes steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann.
"Die Unterhaltszahlungen für die Kindesmutter sind bis zu einer Höhe von 7680€ im Jahr als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abziehbar (§ 33a Abs. 1 EStG )".
Könnt ihr mir mitteilen in welcher Zeile ich diese eintragen muss? (Zeile 18 "Sonstige außergewöhnliche Belastung"?).
2.)
U.a. verbunden mit der Geburt des Kindes. Habe ich meine doppelte Haushaltsführung aufgegeben und meinen ursprünglichen zweiten Wohnsitz zu meinem Mittelslebenpunkt gemacht.
Ist es hier mögiich
a) die Umzugsauslagen geltend zu machen
b.) Mehraufwendungen für die Verpflegung
Lieben Dank und ein schönes Wochenende
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