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    Fehler bei der EÜR

    Hallo zusammen,

    ich gebe Daten im Außendienst ein und muss die EÜR ausfüllen. Der erste Fehler ist schon bei 1-6) Rechtsform. Ich mache dies nebenberuflich mit kleinen Gewerbeschein. Also hab ich natürliche Person angegeben. Das markiert Elster mir als Fehler. Aber auch als sonstige selbstständige Person klappt es nicht. Aber alles andere paßt doch nicht. Wer kann mir hier bitte helfen?

    Außerdem möchte das Programm das ich was bei Nr. 7 eingebe. Aber ich mache doch keine Einlagen oder Entnahmen? Abgerechnet hab ich als Ausgabe Büromaterial, KMG-Geld und Handy. Kann mir jemand auch hier bitte helfen? LG, Bianca

    #2
    Wenn du Einkünfte aus Gewerbebetrieb angegeben hast, solltest du bei der Rechtsform Sonstige(r) Einzelgewerbetreibende(r) ... auswählen.

    Was die Entnahmen und Einlagen angeht, sind das jetzt Pflichtfelder. Da muss mindestens der Wert 0,00 angegeben werden. Falls du

    in Zeile 84 Fahrtkosten mit dem privaten PKW erklärt hast, muss bei den Einlagen auch mindestens dieser Wert erklärt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24, ja das habe ich jetzt gemacht und nun haut es hin. Dankeschön. Aber ich habe noch eine Frage.... Ich liege ja unter 17.500 Euro. Also Kleinunternehmer. Habe bei Nr. 3
      das Zweite ausgewählt. Betriebseinnahmen: davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG. Aber er meldet mir Fehler bei dem Ersten: Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer. Wie kommt denn das? Oder bin ich falsch?

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        #4
        Nachdem es den Abschnitt 7 - Entnahmen und Einlagen so nur bei Mein ELSTER gibt, verschiebe ich das Thema in das richtige Unterforum.

        Bei ElsterFormular wird das nämlich unter 3. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen erklärt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Du musst deine Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer auf Seite 3 doch nur in Zeile 11 erklären, deine Umsätze wären doch steuerbar,

          wenn nicht die Kleinunternehmerregelung greifen würde. In Zeile 12 darfst du nichts eintragen.

          EÜR_11.JPG
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Vielen lieben Dank! Nun habe ich es....

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