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Anlage KAP Steuerbescheinigung wie hochladen?

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    Anlage KAP Steuerbescheinigung wie hochladen?

    Hallo nochmal,

    ich habe bei Kapilendo 2019 ein bisschen Geld investiert und für die Kapitalerträge (wurden mir abzüglich der Steuer schon ausbezahlt) eine Steuerbescheinigung bekommen (Leider kann man bei Kapilendo keinen Freistellungsauftrag erteilen und die Steuerbescheinigung wird glaub auch nicht an das Finanzamt übermittel?).
    Jetzt habe ich in der Anlage KAP hoffentlich alles richtig ausgefüllt. Bei Punkt 4 Spalte 12 habe ich die Summe von Betrag 1 eingetragen, in Zeile 13 die restliche Summe des Sparer-Pauschbetrags die ich z.B. beim Bausparer meiner Bank verwende. Spalte 12 + 13 = 801 Euro
    Meine Frage nun, wie lässt man die Steuerbescheinigung dann dem Finanzamt zukommen, in der Anlage KAP habe ich keine Upload Möglichkeit gefunden.
    Gibt es dann erst beim finalen Absenden der Steuererklärung eine Möglichkeit die Steuerbescheinigung hochzuladen, oder muss ich die etwa per Post schicken oder weiß das Finanzamt doch anderweitig darüber schon bescheid?
    Danke für eure Antworten
    Anlage_KAP.png

    Kapilendo_2019_Steuer.jpg
    Zuletzt geändert von tomame; 14.01.2020, 23:12.

    #2
    Grundsätzlich will das Finanzamt keine Unterlagen mehr vorgelegt bekommen. Sollten die Steuerbescheinigungen angefordert werden dann kannst Du diese mit der Post schicken.

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      #3
      Hallo,

      richtig ausgefüllt scheint es aber auch nicht zu sein.
      Denn einerseits schreibst du, dass kein Freistellungsauftrag erteilt wurde, andererseits füllst du aber die Zeile 12 aus.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Zitat von tomame Beitrag anzeigen
        Meine Frage nun, wie lässt man die Steuerbescheinigung dann dem Finanzamt zukommen, in der Anlage KAP habe ich keine Upload Möglichkeit gefunden.
        Gibt es dann erst beim finalen Absenden der Steuererklärung eine Möglichkeit die Steuerbescheinigung hochzuladen, oder muss ich die etwa per Post schicken oder weiß das Finanzamt doch anderweitig darüber schon bescheid?
        Zum Senden nutzt man den dritten "Button" links "Versenden".
        Allerdings ich würde persönlich zuerst die Steuererklärung ganz fertig machen, bevor ich irgendwas dem Finanzamt zuschicke.

        Belege (Steuerbescheinigungen, Belege, usw.) musst du nicht hochladen oder mitschicken. Die werden eventuell vom Finanzamt eingefordert.
        Also: solange das Finanzamt sich nicht meldet, Belege aufbewähren und nichts machen.

        Bildschirmfoto_2020-01-20_14-10-18.png

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          #5
          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          Hallo,

          richtig ausgefüllt scheint es aber auch nicht zu sein.
          Denn einerseits schreibst du, dass kein Freistellungsauftrag erteilt wurde, andererseits füllst du aber die Zeile 12 aus.

          Stefan
          Hi,
          danke für deine Rückmeldung.
          Ich dachte, dass ich bei "Punkt 4 Sparer - Pauschbetrag" eben angeben muss, dass ich von meinen Steuerfreibetrag genau die Summe Betrag 1 noch nicht anderweitig verwendet habe.
          So zumindest verstehe ich die Erklärung für Spalte 12
          "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in den Zeilen 7 bis 11, 23 und 26 erklärten Kapitalerträge entfällt (gegebenenfalls 0)"
          Weil wenn ich für den Betrag 1 doch keine Summe von meinem Steuerfreibetrag "übrig/reserviert" hätte müsste ich doch eben für Betrag 1 die Kapitalsteuer Zahlen.

          Oder verstehe ich dort was total falsch?

          Klärt mich gerne dazu auf.

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            #6
            In den Zeilen 12 und 13 sind nur tatsächlich in Anspruch genommene Sparerpauschbeträge zu erklären. Die Zeilen unterscheiden sich nur dadurch,

            dass in Zeile 12 tatsächlich in Anspruch genommene Sparerpauschbeträge für die in der Anlage KAP erklärten Kapitalerträge, ggf. 0 einzutragen sind,

            in Zeile 13 tatsächlich in Anspruch genommene Sparerpauschbeträge für die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge, ggf. 0 einzutragen sind,

            Der gesamte Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801,00 € ist nur anzugeben, wenn er auch vollständig in Anspruch genommen, also ausgeschöpft wurde.

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo,

              Ich dachte, dass ich bei "Punkt 4 Sparer - Pauschbetrag" eben angeben muss, dass ich von meinen Steuerfreibetrag genau die Summe Betrag 1 noch nicht anderweitig verwendet habe.
              Nein, genau anders herum. Du musst den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag angeben, nicht den nicht in Anspruch genommenen.

              Und dabei geht es auch vor allem um Zeile 13, die Zeile 12 ergibt sich eigentlich aus den anderen Zeilen.

              Weil wenn ich für den Betrag 1 doch keine Summe von meinem Steuerfreibetrag "übrig/reserviert" hätte
              Du musst nichts reservieren, das Finanzamt berücksichtigt grundsätzlich die vollen 801/1602 Euro; natürlich abzüglich des bereits bei nicht erklärten Banken genutzten Anteils davon (=Zeile 13 - die das Finanzamt übrigens auch kennen wird, die Banken müssen das nämlich melden, schummeln bringt also nichts).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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