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Erstes mal beschränkt Steuerpflichtig - EST1c

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    Erstes mal beschränkt Steuerpflichtig - EST1c

    Hallo,
    seit längerem versuche ich zum ersten Mal meine Steuererklärung EST1C zu erledigen.
    Folgende Situation:
    2018 war ich komplett in den Niederlanden wohnhaft und erwerbstätig. In Deutschland hatte ich keinen Wohnsitz mehr, allerdings Immobilen zur Vermietung und etwas an Kapitalerträgen (unter 800€).

    Jetzt wollte ich mich folgendermaßen ranmachen:
    Hauptvordruck EST1C
    Anlage G (Da ich noch beteiligt bin bei einem Unternehmen als stiller Gesellschafter)
    Anlage AUS (für meine Einkünfte aus meiner Arbeit)
    Anlage V (Vermietung der Immobilien)

    Mit Anlage V und Anlage G habe ich soweit keine Probleme, hier bleibt soweit alles beim alten.

    Bei der Anlage AUS erhalte ich immer wieder Fehlermeldungen.

    Was muss ich hier wie eingeben?
    Ich habe einen normalen Lohnzettel aus den Niederlanden, auf dem mein Bruttoarbeitslohn sowie die bezahlten Steuern stehen. Wo muss ich diese Daten eingeben? Wo gebe ich Kapitalerträge an die noch im Inland erfolgt sind?

    Vielen Dank für eure Hilfe


    #2
    Bist Du sicher, dass in der Anlage AUS bei beschränkt Steuerpflichtigen überhaupt etwas zu erfassen ist ? Ansonsten kann Dir Niemand helfen, solange Du nicht sagst, mit welchem Programm oder Anwendung Du arbeitest (der Thread könnte dann passend verschoben werden) und wie die Fehlermeldungen und Deine Eintragungen konkret lauten ...
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Ich verwende Elsteronline.
      So habe ich es mir erschlossen, bzw. aus den Formularbeschreibungen rausgelesen. Ich muss ja irgendwo mein Einkommen angeben, damit mir ein Steuersatz berechnet werden kann welcher mir dann für meine Einnahmen meiner Immobilien verwendet wird.
      Im Hauptvordruck kann ich nur inländische Einkünfte angeben.

      Also brauche ich doch die Anlage AUS oder?

      Allerdings erscheint bei mir immer auch die Fehlermeldung dass ich inländische Einkünfte angeben muss.

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        #4
        Das ist genau der Punkt. Als beschränkt Steuerpflichtiger bist Du nur mit bestimmten inländischen Einkünften (§ 49 EStG) hier steuerpflichtig, den niederländischen also nicht. Und den Steuersatz beeinflusst dies auch nicht, denn § 32b EStG betrifft nur unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige. Die niederländischen Einkünfte sind somit hier nicht zu erklären. Ob Du die deutschen Kapitaleinkünfte hier erklären musst, siehst Du in § 49 EStG, d.h. wenn dort genannt, dann ja, wenn dort nicht genannt, dann nein.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Das heißt, ich müsste nur den Hautpvordruck, meine stille Gesellschaft in Deutschland und meine Anlage V für meine Immobilien ausfüllen?
          Wie wird dann ein Steuersatz für mich errechnet, der auf meine Immobilieneinkünfte berechnet wird?

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            #6
            Ich gehe mal davon aus, dass du die Erklärung mit der Webanwendung Mein ELSTER erstellst.

            Hattest du für deine Kapitalerträge in Deutschland keinen Freistellungsauftrag erteilt oder warum willst du die erklären?

            Ich glaube auch nicht, dass du die Anlage AUS überhaupt ausfüllen musst. Lies mal den Hilfetext zur Anlage AUS.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ja, mit der Webanwendung.

              Nein, ich habe leider keinen Freistellungsauftrag erteilt. Deswegen wollte ich diese noch angeben.

              Das ist mir alles schon mal eine große Hilfe.

              Ich würde dann jetzt folgendermaßen vorgehen:
              Hauptvordruck EST1c
              Anlage G (stiller Gesellschafter)
              Anlage V (Vermietung und Verpachtung)

              Das müsste es dann schon gewesen sein oder?

              Nun doch noch eine Frage, um es richtig zu verstehen.

              2018 habe ich ja keine Steuer in Deutschland gezahlt. Kommt jetzt bei V+V eine positive Einkunft raus, muss ich natürlich Steuern nachzahlen. Kommt hier allerdings ein negatives Ergebnis raus, passiert dann etwas? Also Steuern zurück bekomme ich ja keine, da keine in Deutschland bezahlt, oder?

              Vielen Dank für eure Hilfe

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                #8
                Steuern bekommst du nicht erstattet, das siehst du richtig. Wenn der Gewinn aus der Beteiligung und der Verlust aus der Vermietung insgesamt zu

                negativen Einkünften führt, sollte ein Verlust festgestellt werden. Die Vorschrift sollte auch bei beschränkter Steuerpflicht gelten.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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