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Plötzlich doppeltes Einkommen ...

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    Plötzlich doppeltes Einkommen ...

    Eigentlich muss ich mich ja schämen, denn Lesen sollte man halt können.
    Aber es hilft nix, es war spät in der Nacht, ich war genervt und habe die ESt-Erklärung 2019 abgeschickt, ohne vorher die Steuerberechnung durchgelesen zu haben.
    So habe ich plötzlich doppeltes Einkommen.
    Leider kann man die Erklärung in der abgegebenen Form nicht mehr aufrufen. Vermutlich habe ich Einkommen und Versorgungsbezüge verdoppelt.
    Aber der Fehler selbst ist hier egal.
    Es geht nur um die Frage:
    Der Fehler ist ja offensichtlich, wenn d. Sachbearbeiter/in die Vorjahre in Betracht zieht, aber der Antrag scheint technisch schlüssig, sonst wäre er ja nicht "fehlerfrei" gewesen und angenommen worden.
    Muss ich da jetzt vielleicht tatsächlich einen Bescheid abwarten und eine horrende Nachzahlung leisten (Tausende von EUR) und kann erst dann Einspruch einlegen??!!
    Oder gibt es eine andere Möglichkeit, dies abzuwenden.
    Ich werde natürlich am Montag beim zuständigen FA anrufen, aber die Sache vermiest mir das ganze Wochenende, darum hier die Frage im Forum.
    Was kann, was muss ich tun?
    Hat jemand das schon mal irgendwie erlebt oder ist keiner so doof wie ich?

    Danke für eine evtl. Beruhigungsnachricht
    Zuletzt geändert von Couchpotato; 18.01.2020, 16:12.

    #2
    Du kannst die Erklärung natürlich neu übermitteln, das ist überhaupt kein Problem. Du musst nur bekanntgeben, mit welcher Anwendung du die Erklärung

    erstellt hast, dann kann ich dir sagen, wie das mit der Neuübermittlung funktioniert. Hier im Unterforum für das Anwenderforum kann ich das nicht erkennen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Mit welcher Anwendung?
      Hmm, ich bin Privatperson, steuerlich vollkommen unbewandert und habe halt das "normale" Elster verwendet.
      ESt unbeschränkt (EST 1A) 2019
      Danke für die schnelle Antwort.

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        #4
        In Mein ELSTER startest du eine neue Erklärung für das Jahr 2019. Dabei wird dir angeboten, die bereits übermittelten Daten in die neue Erklärung zu

        übernehmen, was du auch machst. Den neuen Entwurf speicherst du, korrigierst ihn anschließend, prüft ihn diesmal mit der Steuerberechnung und

        übermittelst ihn dann erneut. Das Finanzamt bearbeitet nur die zuletzt übermittelte Erklärung, anrufen musst du deswegen nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Herzlichen Dank,

          alleine dein Hinweis, das nochmals machen zu können, hat mich nachschauen lassen und siehe da, neues Forumular, Datenübernahme und schon passt es.
          Wunderbar, betrachte dich als virtuell umarmt (von meiner Frau) und wir stoßen gleichzeitig mit einem (oder mehreren) Glas Sekt an auf dich ....
          Unser Wochenende ist gerettet.

          Liebe Grüße

          Die Couchpotatoes

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