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Anlage AV: Allgemeine Angaben: Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Alterskasse

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    Anlage AV: Allgemeine Angaben: Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Alterskasse

    Hallo,
    stimmt da etwas nicht mit der Anlage AV? Unter 1 Allgemeine Angaben kann ich nicht wählen, sondern es erscheint nur "Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Alterskasse".
    Die habe ich aber nicht, sondern nur die bisherige "Sozialversicherungsnummer / Zulagenummer".
    Ich komme aber nicht auf eine Eingabemaske, wo ich die eintragen kann!
    Was kann ich tun?
    Vielen Dank, Felix

    #2
    Hallo,
    also ich habe das gleiche Problem. Benutze zum ersten Mal mein Elster und weiß nicht, wo ich meine und die von meiner Frau gezahlten Beiträge eintragen kann. In der Steuerberechnung fehlt dies meines Erachtens dann auch. Vielleicht mache ich aber auch einen Fehler
    Danke
    Sebastian

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      #3
      Einfach mal in der EIngabehilfe nachgucken. Die erreicht man über das weiße Fragezeichen im blauem Kreis auf der Startseite der Anlage AV.

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        #4
        Ganz ehrlich verstehe ich die Hilfe nicht, aber ok

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          #5
          Dort steht:
          1. Du musst nichts ausfüllen, das Finanzamt hat die Daten.
          2. Die Steuerberechnung stimmt dann nicht mehr, weil ja Mein Elster die Zahlen nicht kennt.
          3. Zur Abhilfe von 2. kannst Du die Anlage Zusatzangaben zur Steuerberechnung ausfüllen.

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            #6
            Hallo,

            Monate später stosse ich auf dasselbe Problem wie bereits hier angesprochen. Ich bin total irritiert, dass ich meine Riester-Rente nirgends mehr eintragen kann.
            Und dieses Feld "landwirtschaftliche Alterskasse" ist ja wohl mehr als irreführend. Früher konnte ich meinen Riester-Vertrag und den Betrag eintragen.
            Hat jemand eine Erfahrung bzw. Antwort dazu, dass man es lediglich unter Zusatzangaben reinschreibt? Reicht das wirklich aus?

            Danke vorab & viele Grüße

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              #7
              Hat jemand eine Erfahrung bzw. Antwort dazu, dass man es lediglich unter Zusatzangaben reinschreibt? Reicht das wirklich aus?
              Nein, du musst die Anlage AV schon ausfüllen, sonst erfolgt keine Günstigerprüfung. Die Eintragung der Beiträge unter Zusatzangaben dient nur der

              internen Steuerberechnung. In der Anlage AV wird ab 2019 wesentlich weniger abgefragt als früher. Ob das wirklich eine Vereinfachung ist, sei dahingestellt.

              Meiner Meinung nach hat es ziemlich viel Verwirrung gestiftet.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Nein, wenn Du den Sonderausgabenabzug beantragen wllst dann m*u*s*s*t Du die ANlage AV ausfüllen!

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                  #9
                  Wieso ist das Feld "landwirtschaftliche Alterskasse" irreführend ? Das Feld gibt es schon seit 2002 und wer das nicht hat, trägt auch nichts ein. Wenn Du einen Fragebogen mit 10 Ankreuzkästchen auszufüllen hättest, bei dem eins auf Dich zutrifft, würdest Du dann das eine ankreuzen und bei den neun anderen jeweils dahinterschreiben, dass es nicht auf Dich zutrifft ? Sicher nicht, Du würdest das eine zutreffende ankreuzen und gut ist.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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