Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung der vermietete Wohnung

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  • Natalie99
    Neuer Benutzer
    • 18.01.2017
    • 44

    #16
    Guten Abend,

    was mache ich falsch? es kommt diese Fehlermeldung

    Fehler innerhalb der Seite
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück entspricht der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag nicht dem Gesamtbetrag für Verwaltungskosten abzüglich des verhältnismäßig ermittelten Anteils, der nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängt (3. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V).
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Bei den Verwaltungskosten wurde gleichzeitig angegeben, dass die Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, durch direkte Zuordnung ermittelt wurden und dass die Ausgaben verhältnismäßig ermittelt wurden. Pro Aufwendung kann die Aufteilung nur auf eine Art ermittelt werden (3. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V).
    Vielen Dank

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    • Natalie99
      Neuer Benutzer
      • 18.01.2017
      • 44

      #17
      Hallo zusammen,

      wo trage ich AfA für Gebäude in neuem Formular?

      LG Natalie

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      • FIGUL
        Neuer Benutzer
        • 05.03.2012
        • 8544

        #18
        Hallo

        Seite 4 Zeile 33 Anlage V

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar

        • Natalie99
          Neuer Benutzer
          • 18.01.2017
          • 44

          #19
          Vielen Dank FIGUL,

          da steht auch neue Berechnung, muss ich gleiche AfA aus 2018 eintragen oder darf auch neu berechnen?

          LG Natalie

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45931

            #20
            da steht auch neue Berechnung, muss ich gleiche AfA aus 2018 eintragen oder darf auch neu berechnen?
            Neu berechnen darf man die Gebäude-AfA nur, wenn 2019 nachträgliche Herstellungskosten angefallen sind oder die Berechnung 2018 falsch war.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • Natalie99
              Neuer Benutzer
              • 18.01.2017
              • 44

              #21
              Danke Charlie 24,

              noch eine Frage wenn ich dies in 33 eingebe kommt die Fehlermeldung.

              LG Natalie

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45931

                #22
                Wenn du was in Zeile 33 eingibst? Die Fehlermeldung von gestern betrifft doch Verwaltungskosten und nicht die AfA.

                Wenn ein Objekt vollständig vermietet ist, also keine teilweise Eigennutzung vorliegt, dürfen nur die Ausgaben angegeben werden, siehe mein Beispiel:

                AfA_VV.JPG
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                • Natalie99
                  Neuer Benutzer
                  • 18.01.2017
                  • 44

                  #23
                  die gestrige Fehler Meldung ist schon behoben, Vielen Dank.

                  Vielen Dank, ich sehe jetzt d. Fehler, ich habe noch Gesamtbetrag eingegeben, die Wohnung ist vollständig vermietet.

                  Merci viel Mal
                  LG Natalie

                  Kommentar

                  • Natalie99
                    Neuer Benutzer
                    • 18.01.2017
                    • 44

                    #24
                    Guten Abend,

                    wo trage ich die Einnahme für die Einbauküche?

                    LG Natalie

                    Kommentar

                    • FIGUL
                      Neuer Benutzer
                      • 05.03.2012
                      • 8544

                      #25
                      Hallo,

                      vermietest du Küchen?

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

                      Kommentar

                      • Natalie99
                        Neuer Benutzer
                        • 18.01.2017
                        • 44

                        #26
                        Hallo FIGUL,

                        Einbauküche in der Vermietete Wohnung

                        LG Natalie

                        Kommentar

                        • FIGUL
                          Neuer Benutzer
                          • 05.03.2012
                          • 8544

                          #27
                          Hallo,

                          und welche Einnahmen hast du durch die Küche?
                          Zitat: wo trage ich die Einnahme für die Einbauküche?

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

                          Kommentar

                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45931

                            #28
                            Entweder gehört die Einnahme zur Kaltmiete oder zu den Umlagen. Ist der Anteil denn im Mietvertrag gesondert ausgewiesen?

                            Das ist eher unüblich, wir haben das bei der Kaltmiete einkalkuliert. Bei uns erscheint nur die AfA für die Einbauküchen in Zeile 36.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar

                            • Natalie99
                              Neuer Benutzer
                              • 18.01.2017
                              • 44

                              #29
                              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                              Hallo,

                              und welche Einnahmen hast du durch die Küche?
                              Zitat: wo trage ich die Einnahme für die Einbauküche?

                              Gruß FIGUL
                              Das ist im Mietvertrag extra ausgewiesen und zwar: Kaltmiete + NK + Heizung+ Garage +Einbauküche

                              lg Natalie

                              Kommentar

                              • Natalie99
                                Neuer Benutzer
                                • 18.01.2017
                                • 44

                                #30
                                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                                Entweder gehört die Einnahme zur Kaltmiete oder zu den Umlagen. Ist der Anteil denn im Mietvertrag gesondert ausgewiesen?

                                Das ist eher unüblich, wir haben das bei der Kaltmiete einkalkuliert. Bei uns erscheint nur die AfA für die Einbauküchen in Zeile 36.
                                Hallo Charlie24,
                                in d. Kaltmiete kann ich die Einnahme für die Einbauküche nicht einkalkulieren, wegen paar Sachen die mit Kaltmieteinnahme und die Grösse der Wohnung zutun hat.

                                LG Natalie

                                Kommentar

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