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Erste Tätigkeitsstätte

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    Erste Tätigkeitsstätte

    Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig, über die Suche habe ich nicht das Richtige gefunden.
    Laut Arbeitsvertrag ist meine erste Tätigkeitsstätte die Niederlassung meines AG ein Personaldienstleister. Ich bin in der Pflege tätig und verrichtet meine Arbeit natürlich nicht in der Niederlassung sondern ausschließlich bei immer wieder wechselnden Kunden. Ich fahre auch keinen Sammelpunkt an. Immer von Zuhause zu den Einrichtungen, die mir per SMS bekannt gegeben werden. Was gebe ich nun ein bei erster Tätigkeitsstätte, gar nichts ?
    Ich war letztes Jahr 4x nur vor Ort in der Niederlassung, um eine Unterschrift zu leisten oder etwas abzugeben. In der betreffenden Zeile werden ja auch die Tage der Anwesenheit und Urlaub eingetragen. Wenn ich jetzt nur weiter unten alles als Auswärtstätigkeit eingebe, gibt es ja gar keine einzelnen Angaben zu machen.

    Und noch eine Frage : Wenn ich nirgendwo länger als 3 Monate arbeite, kann ich die Verpflegungskostenpauschale und die 30cent für Hin-und Rückweg durchgehend in Anspruch nehmen?
    Zuletzt geändert von Zapperlot; 20.01.2020, 02:10.

    #2
    Du hast durch vertragliche Festlegung eine erste Tätigkeitsstätte in der Niederlassung des AG.
    Für die Fahrten zu den Kunden kannst du Reisekosten (0,30 € pro gefahrenen Kilometer) abrechnen und auch Verpflegungsmehraufwendungen wenn du arbeitstäglich mehr als 8 Stunden von zu hause abwesend bist.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      Zitat von Zapperlot Beitrag anzeigen

      Und noch eine Frage : Wenn ich nirgendwo länger als 3 Monate arbeite, kann ich die Verpflegungskostenpauschale und die 30cent für Hin-und Rückweg durchgehend in Anspruch nehmen?
      Lade ein Fahrtenbuch als App herunter und trage dort ein, all die Km die du berüflich fährst.
      Die kannst du dann als .cvs, .txt., usw. herunterladen und als Nachweis für deine nächste Steuererklärung verwenden

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