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Erste Tätigkeitsstätte

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    Erste Tätigkeitsstätte

    Moin zusammen,

    Ich war von insgesamt August 2016 bis Mai 2019 in einer betrieblichen Ausbildung. Ab August 2019 bin ich im öffentlichen Dienst tätig. Dort ist meine Stammdienststelle für drei Jahre in Itzehoe.
    Nach 10 Tagen in Itzehoe wurde ich nach Münster Westf. abgeordnet. Wie verhält sich das mit der ersten Tätigkeitsstätte? Muss ich bei "wie vielen Tagen aufgesucht", das tatsächliche hinfahren notieren? Ist die Abordnung für Münster, die 7 Monate beträgt eine eigene Tätigkeitsstätte?

    Vielen Dank im voraus!

    #2
    Die zeitlich auf 7 Monate befristete Abordnung nach Münster ist als Auswärtstätigkeit zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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