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Einkommenssteuer- statt Lohnsteuerberechnung Elster

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    Einkommenssteuer- statt Lohnsteuerberechnung Elster

    Hallo zusammen,

    kennt jemand den Grund, warum Elster die Einkommenssteuerbelastung (bei der ich nachzahlen müsste) und nicht die Lohnsteuerbelastung berechnet (bei der ich einiges zurück bekommen würde laut BMF)?

    Vielen Dank für eine Antwort.

    #2
    Was außer der Einkommensteuer soll den berechnet werden? Die Lohnsteuer ist doch nur eine Abschlagszahlung auf die Einkommensteuer.

    Hast du die Erklärung vollständig einschließlich der Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      kennt jemand den Grund, warum Elster die Einkommenssteuerbelastung (bei der ich nachzahlen müsste) und nicht die Lohnsteuerbelastung berechnet (bei der ich einiges zurück bekommen würde laut BMF)?
      Natürlich kennen wir den Grund, Einkommensteuer und Lohnsteuer sind zwei völlig unterschiedliche Herangehensweisen. In der Lohnsteuer sind einige Dinge bereits automatisch eingerechnet (insbesondere die Sonderausgaben, siehe den fett formatierten Teil bei Charlie24), bei der Einkommensteuer hingegen nicht.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4

        Ja ich habe die Anlage mit dem Vorsorgeaufwand ausgefüllt.
        Ja aber es kann nicht sein, dass ich angeblich Steuern nachzahlen muss laut Elster und bei dem Lohnsteuerrechner bekomme ich einiges an Steuern zurück.
        Ich habe nämlich eine doppelte Haushaltsführung (Verpflegungsmehraufwand, Reisekosten) geltend gemacht, ich muss also Steuern zurück bekommen.






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          #5
          Du machst ja auch keine Lohnsteuererklärung, sondern eine Einkommensteuererklärung.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Also muss ich dann wohl Steuern nachzahlen?
            Wäre es dann besser gar keine Steuererklärung zu machen wenn ich keine machen muss?

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              #7
              Hallo krt36065,
              wenn du keine Pflichtveranlagung bist, dann musst du nicht abgeben.
              Wenn es nur eine geringe Nachzahlung ist, wirst du auch bestimmt nicht aufgefordert.
              Steuerklasse 1 und keine Freibeträge eintragen lassen und keine Lohnersatzleistungen über 410 Euro im Kalenderjahr erhalten, dürfte keine Pflicht sein.

              Tschüß
              Zuletzt geändert von holzgoe; 22.01.2020, 12:15. Grund: Ergänzung

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                #8
                Hallo,

                wenn du durch die doppelte Haushaltsführung deutlich über 1000 Euro Werbungskosten kommst ist eine Nachzahlung aber schon unwahrscheinlich, da würde ich nicht so schnell aufgeben.

                Wäre es dann besser gar keine Steuererklärung zu machen wenn ich keine machen muss?
                Grundsätzlich richtig. Nur bedeutet eine Nachzahlung als Ergebnis auch oft, dass Erklärungspflicht vorliegt (weil sich die Nachzahlung ja durch irgendetwas ergeben muss).

                Was hast du denn so an steuererhöhenden Punkten? Lohnersatzleistungen? Steuerklasse 5 oder 6? Bisher völlig unversteuerte Erträge (z.B. Rente, Mieteinnahmen, Selbstständigkeit)?

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  Dass jemand bei doppelter Haushaltsführung nicht über 1.000,00 € Werbungskosten kommt, ist eigentlich eher selten.

                  Tauchen denn diese Werbungskosten bei der Steuerberechnung auf? Im letzten Jahr war da ja lange Zeit einen Fehler im Berechnungsmodul,

                  nicht, dass sich das heuer wiederholt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Die Lohnsteuer wurde laut Lohnsteuertabelle korrekt eingezogen.

                    Wenn man nur Gehalt als Einkommen hat warum ist dann die Lohnsteuer und Einkommenssteuer unterschiedlich?

                    Ich komme durch die doppelte Haushaltsführung über 1.000 € Werbungkosten und habe keine weiteren steuererhöhenden Punkte und keine weiteren Erträge, deswegen ist mit das unerklärlich.

                    Ja die Werbungskosten tauchen auch in der Berechnung auf. Insgesamt wird mein Gehalt um über 2000€ gekürzt.

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                      #11
                      Hast Du auch die Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung drinnen ?
                      Zuletzt geändert von Picard777; 22.01.2020, 14:58. Grund: Tippfehler
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                        Hast Dub auch die Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung drinnen ?
                        Das wird weiter oben bestätigt. Hoffentlich wird ein Minuszeichen bei verbleibende Beträge nicht falsch interpretiert.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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