Keine Altersvorsorgebeiträge in Anlage AV

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  • Haggy
    Neuer Benutzer
    • 25.01.2020
    • 6

    #1

    Keine Altersvorsorgebeiträge in Anlage AV

    Hallo, ich mache zur Zeit das erst Mal meine Steuern 2019 über Elster (sonst Elster- Formular).
    Sonst habe ich den Riestervertrag von meiner Frau in der Anlage AV eingetragen.
    Zeile 4 die Nummer eingetragen
    Zeile 6 die Anzahl der Verträge
    Zeile 7 die geleisteten Altersversorgebeiträge

    Doch in der Anlage AV finde ich davon nichts wieder.

    Kann mir einer sagen wo ich dieses nun unter ELSTER finde?

    Alles andere ist soweit in Ordnung.

    Mit besten Grüßen
    Haggy
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Die Beiträge selbst müssen ab 2019 nicht mehr angegeben werden, da sie dem Finanzamt aufgrund der elektronischen Übermittlung bekannt sind.

    Um zu einer zutreffenden Steuerberechnung zu kommen, musst du deiner Erklärung die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung

    hinzufügen und die Beiträge dort eintragen. Keine Ahnung, wer sich das wieder ausgedacht hat!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Haggy
      Neuer Benutzer
      • 25.01.2020
      • 6

      #3
      Super,

      Danke Dir Charlie24 für die prompte Antwort. :-)
      Dann werde ich das jetzt mal machen.

      Kommentar

      • kathai
        Neuer Benutzer
        • 25.01.2020
        • 1

        #4
        Ja, auch von mir vielen Dank, Charlie24! Ich hab mir da grad zwei Tage lang einen Wolf gesucht ...

        Kommentar

        • Picard777
          Erfahrener Benutzer
          • 02.05.2006
          • 7872

          #5
          Zitat von kathai Beitrag anzeigen
          Ja, auch von mir vielen Dank, Charlie24! Ich hab mir da grad zwei Tage lang einen Wolf gesucht ...
          Aber nicht in der Forensuche, denn dort wird das gefühlt jeden zweiten Tag gefragt und beantwortet ...
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar

          • bitti87
            Neuer Benutzer
            • 31.01.2020
            • 1

            #6
            Oh man, Danke für den Tipp mit der zusätzlichen Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung. Bin schon verzweifelt weil es nicht mehr da war, wo es die Vorjahre war.
            Da waren wieder Profis am Werk

            Kommentar

            • Nadine M
              Neuer Benutzer
              • 04.02.2020
              • 1

              #7
              Hallo Zusammen, dank Forum habe ich verstanden, dass der gezahlte Riester-Beitrag in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung

              eingetragen werden muss. Nur zur Sicherheit: damit entfällt dann die Anlage AV? Besten Dank

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45930

                #8
                Nur zur Sicherheit: damit entfällt dann die Anlage AV?
                Nein, natürlich nicht! Alle anderen Angaben müssen nach wie vor gemacht werden. Ohne die Anlage AV führt das Finanzamt keine Günstigerprüfung

                durch, deswegen ist der Verzicht auf die Angabe der geleisteten Beiträge meiner Menung nach ja auch eine Schnapsidee.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                • Oleg
                  Neuer Benutzer
                  • 04.02.2020
                  • 1

                  #9
                  Ich habe auch eine Frage: wo soll ich jetzt auch meine Riester-Veträge eintragen? in welcher Zeihle? Zusatzangaben für die Steuerberechnung - das betrift nur Ehegatten oder?
                  Bin jetzt irritiert...

                  Kommentar

                  • L. E. Fant
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.09.2013
                    • 15381

                    #10
                    Lies Dir diesen Thread gerne mal durch. Hier geht's los: https://forum.elster.de/anwenderforu...e-in-anlage-av

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