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Nutzung eines privaten KFZ - Nutzungseinlage EÜR

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    Nutzung eines privaten KFZ - Nutzungseinlage EÜR

    Da wir uns nun langsam von Elster- Formular verabschieben müssen, bzw. auf ein anderes Programm wechseln
    sollten, habe ich mich für ELSTER entschieden. Ist zwar am Anfang eine gewisse Umstellung und auch Suche.
    Doch es klappt nun doch ganz gut.
    Jetzt habe ich jedoch eine Frage bez. einer Eintragung im EÜR 2019
    Ich habe Fahrtkosten einzutragen, welche ich mit meinem privatem Fahrzeug durchgeführt hatte.
    Diese Kosten habe ich unter Zeile 84 - "Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge" eingetragen.
    Nun wurde bei der ÜBERPRÜFUNG eine Fehlermeldung angezeigt:
    "Die Eintragungen in Zeile 125 und 126 sind zwingend einzutragen"

    Doch ich habe keine Entnahmen (125), wie auch Einnahmen (126) gehabt.

    Um den Fehler zu beseitigen habe ich nun die gleiche Summe wie in Zeile 84 auch in Zeile 126
    und in Zeile 125 ( Keine Entnahmen vorhanden) mit 0,00 € eingetragen.

    Nun ist der Fehler zwar beseitig. Doch ist das Richtig?

    Über eine Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Mit besten Grüßen
    Haggy

    #2
    Nun ist der Fehler zwar beseitig. Doch ist das Richtig?
    Das ist grundsätzlich richtig. Die Verwendung des privaten KFZs für betriebliche Zwecke ist eine sog. Nutzungseinlage.

    Dass jemand überhaupt kein Geld für private Ausgaben entnimmt, ist allerdings sehr ungewöhnlich!

    Bitte bei neuen Themen zukünftig immer einen Titel angeben!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      also könnte ich das so eingetragen lassen?

      Kommentar


        #4
        Das kannst du so lassen. Solange du keine Schuldzinsen geltend machst, wird sich das Finanzamt für die Höhe deiner Entnahmen nicht weiter interessieren.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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