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Wo ist die Rentenversicherung einzutragen?

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    Wo ist die Rentenversicherung einzutragen?

    Ich habe bei einem Großkonzern als Ferienbeschäftigter fünf Wochen gearbeitet.

    Ich habe die Renten-/Arbeitslosen-/Pflege-versicherungsbeiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen, wurde aber von der "hilfsbereiten" Frau vom Kundendienst darauf hingewiesen, dass das in die Anlage N kommt, in der ich aber nicht die entsprechende Zeile ausfindig machen konnte.

    Leider wird dies jetzt aber nicht in der vorläufigen Berechnung angezeigt, also fehlt ein großer Teil der Summe die ich letztes Jahr, als ich die Lohnsteuer in Papierform ausgefüllt habe, zurück bekommen habe.

    Habe ich es am richtigen Punkt eingetragen?


    #2
    Die Beiträge sind in der Anlage Vorsorgeaufwand schon richtig erklärt. Nur bei ElsterFormular kann man sie in die Anlage N bzw. in die

    nur dort verfügbare Lohnsteuerbescheinigung eintragen. Womit machst du denn die Erklärung? Mein ELSTER?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Beiträge sind in der Anlage Vorsorgeaufwand schon richtig erklärt. Nur bei ElsterFormular kann man sie in die Anlage N bzw. in die

      nur dort verfügbare Lohnsteuerbescheinigung eintragen. Womit machst du denn die Erklärung? Mein ELSTER?
      ja ich mache das mit mein ELSTER.

      Kannst du dir erklären warum die Renten-/Arbeitslosen-/Pflege-versicherungsbeiträge in der vorläufigen Berechnung nicht erscheinen?

      Ein Kollege von mir hat für das gleiche Jahr (2018) die Beträge zurückerstattet bekommen, aber er hat den Vordruck in Papierformat ausgefüllt.

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        #4
        Zitat von checksnich Beitrag anzeigen
        ja ich mache das mit mein ELSTER
        Dann werd ich mal verschieben. Du füllst ja nicht die Lohnsteuerbescheinigung für Deine Arbeitnehmer aus.

        Zitat von checksnich Beitrag anzeigen
        Kannst du dir erklären warum die Renten-/Arbeitslosen-/Pflege-versicherungsbeiträge in der vorläufigen Berechnung nicht erscheinen?
        Vielleicht hast Du den Höchstbetrag schon mit der Krankenversicherung erreicht?

        Zitat von checksnich Beitrag anzeigen
        Ein Kollege von mir hat für das gleiche Jahr (2018) die Beträge zurückerstattet bekommen
        Das ist sehr sonderbar und hat mit Elster oder Einkommensteuer nichts zu tun. Das Finanzamt erstattet natürlich keine Versicherungsbeiträge.

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

          Das ist sehr sonderbar und hat mit Elster oder Einkommensteuer nichts zu tun. Das Finanzamt erstattet natürlich keine Versicherungsbeiträge.
          Bedeutet dass ich bekomme nur die Einkommensteuer, Kirchensteuer & Solidaritätszuschlag zurückerstattet?

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            #6
            Zitat von checksnich Beitrag anzeigen

            Bedeutet dass ich bekomme nur die Einkommensteuer, Kirchensteuer & Solidaritätszuschlag zurückerstattet?
            Ja, das Finanzamt erstattet nur Steuern. Jedenfalls manchmal, teilweise.

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              #7
              Hallo,

              Ich habe bei einem Großkonzern als Ferienbeschäftigter fünf Wochen gearbeitet.
              War das dein einziges Einkommen?

              Wenn ja dann bekommst du die Steuern und den Soli komplett zurück. Mehr geht grundsätzlich nicht.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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