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Anlage Vorsorgel(Altervorsorge usw) nichtselbständige Arbeit

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    Anlage Vorsorgel(Altervorsorge usw) nichtselbständige Arbeit

    Hallo,

    folgendes ist im Forumular doppelt


    Beiträge laut Nummer 23 a/b der Lohnsteuerbescheinigung (Arbeitnehmeranteil)
    Kennzahl300
    Kennzahl400
    Zeile 5
    Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen; zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen (abzüglich steuerfreier Zuschüsse laut Nummer 22b der Lohnsteuerbescheinigung) - ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden -
    Kennzahl301
    Kennzahl401
    Zeile 6
    Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen - ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden -
    Kennzahl302
    Kennzahl

    Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2017 ist die 23 ebenfalls gleichzeitig die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Muss ich das doppelt ausfüllen??? Also zweimal die gleiche Summe eingeben?

    #2
    Im Formular ist doch nichts doppelt. Die Kennzahl 300 ist für die Steuerpflichtige Person bzw. bei Zusammenveranlagung für den Ehemann,

    die Kennzahl 400 ist bei Zusammenveranlagung für die Ehefrau, sonst bleibt die leer! Für die Kennzahlen 401 usw. gilt das entsprechend.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Im Formular ist doch nichts doppelt. Die Kennzahl 300 ist für die Steuerpflichtige Person bzw. bei Zusammenveranlagung für den Ehemann,

      die Kennzahl 400 ist bei Zusammenveranlagung für die Ehefrau, sonst bleibt die leer! Für die Kennzahlen 401 usw. gilt das entsprechend.
      Doch es ist doppelt. Ich soll angeben Zeile 23 aus Lohnsteuerbescheid UND beiträge zur Rentenversicherung. Das ist beides das Gleiche

      Was soll ich tun??? Die erste Zeile und die letzte Zeile ist dasselbe. Für Ehepartner trage ich nichts ein, habe keinen.

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        #4
        Also habe die Zeile beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ausgelassen, da schon für Lohnsteuerbescheid Zeile 23/Nr 23 des Lohnsteuerbescheides angegeben. Und schon habe ich doppelt so wenig Rückzahlung. So wird es wohl stimmen. Welche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind denn dann gemeint? Ist doch das gleiche wie der Arbeitnehmeranteil aus meiner Tätigkeit in Zeile 23 des Lohnsteuerbscheides???

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          #5
          Als Arbeitnehmerin trägst du deinen Anteil bei der Kennzahl 300 (Zeile 4) ein. Bei der Kennzahl 301 (Zeile 5) und auch bei der Zeile 6 steht doch ausdrücklich dabei:

          - ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden - Bei ElsterFormular erfolgt der Eintrag im Übrigen direkt in die Lohnsteuerbescheinigung am Anfang

          der Anlage N! Du schreibst hier im Unterforum für ElsterFormular, doppelt eintragen darfst du nicht
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ja bin in Mein Elster unterwegs, wo muss ich hin? Also in ein anderes Forum?

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              #7
              Zitat von AgnesW Beitrag anzeigen
              Ja bin in Mein Elster unterwegs, wo muss ich hin? Also in ein anderes Forum?
              Das erledige ich. Bei Mein ELSTER gibt es keine vorgeschaltete Lohnsteuerbescheinigung, da kommt der Wert entweder aus dem Bescheinigungsabruf oder

              du trägst von Hand ein.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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