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Einkünfte nichtselbständige Arbeit, ein Monat Krankengeld

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    Einkünfte nichtselbständige Arbeit, ein Monat Krankengeld

    Hallo,

    ich habe für 2017 den letzten Monat Dezember bereits Krankengeld bezogen (nach 6 Wochen Arbeitsentgeld vom Arbeitgeber). Muss ich das angeben? Ich weiß nicht mehr was ich da bekommen habe. Aber es wird ja nach Krankengeld gefragt. Wozu?

    #2
    Das Krankengeld musst du angeben und zwar im Hauptvordruck. 2017 ist das die Zeile 96 HV. Du hast eine Bescheinigung der Krankenkasse bekommen.

    Du kannst die Daten auch über den Bescheinigungsabruf abholen oder den ungefähren Wert eintragen. Das Finanzamt hat die Daten.

    Ist die Zahlung wirklich noch im Dezember 2017 erfolgt? Sonst würde das zu 2018 gehören.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Daran erinnere ich mich nicht mehr ob noch im Dezember erfolgt, auch habe ich jetzt eine andere Bank. Aber ich vermute schon, sonst hätte ich nicht überlebt. Ist das für mich nachteilig das anzugeben?

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        #4
        Da das Krankengeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt, ist das natürlich nachteilig. Es hilft aber nichts, das Finanzamt hat die Daten ohnehin.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Danke für die Info ich habe von ca Ende November/Anfang Dezember 2017 bis 3 März 2019 Krankengeld bekommen. Im Formular wird gefragt von wann bis wann, obwohl 2017 ja nur die Steuererklärung betrifft. Also muss ich die Gesamtsumme eingeben. Ich hoffe der Abrufcode kommt bald damit ich Zugriff auf die Krankenkassenbescheinigungen habe. Muss ich also ausfüllen auch wenn es über das Jahr 2017 hinausgeht? Die Gesamtsumme?

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            #6
            Das Krankengeld, dass du 2018 erhalten hast, musst du auch erst 2018 erklären, es ist nur der Dezember 2017 anzugeben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Vielen Dank!

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