2 - Allgemeine Angaben zur Krankenversicherung/zu den Krankheitskosten
Eine Eintragung ist stets vorzunehmen; bei Zusammenveranlagung von jedem Ehegatten/Lebenspartner:
Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf
– steuerfreie Zuschüsse (zum Beispiel Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder
– steuerfreie Arbeitgeberbeiträge (zum Beispiel sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und deren mitversicherter Ehegatte/Lebenspartner) oder
– steuerfreie Beihilfen (zum Beispiel Beamte oder Versorgungsempfänger und deren Ehegatten/Lebenspartner)?
Das verstehe ich nicht. Soll ich da ja oder nein antworten. Ich war normal sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Und bin 50% Schwerbehindert. Sonst nichts. ? Ja oder Nein anklicken?
Eine Eintragung ist stets vorzunehmen; bei Zusammenveranlagung von jedem Ehegatten/Lebenspartner:
Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf
– steuerfreie Zuschüsse (zum Beispiel Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder
– steuerfreie Arbeitgeberbeiträge (zum Beispiel sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und deren mitversicherter Ehegatte/Lebenspartner) oder
– steuerfreie Beihilfen (zum Beispiel Beamte oder Versorgungsempfänger und deren Ehegatten/Lebenspartner)?
Das verstehe ich nicht. Soll ich da ja oder nein antworten. Ich war normal sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Und bin 50% Schwerbehindert. Sonst nichts. ? Ja oder Nein anklicken?
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