Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse Arbeitgeberbeiträge Ja oder Nein

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  • AgnesW
    Neuer Benutzer
    • 21.01.2020
    • 26

    #1

    Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse Arbeitgeberbeiträge Ja oder Nein

    2 - Allgemeine Angaben zur Krankenversicherung/zu den Krankheitskosten

    Eine Eintragung ist stets vorzunehmen; bei Zusammenveranlagung von jedem Ehegatten/Lebenspartner:
    Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf
    – steuerfreie Zuschüsse (zum Beispiel Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder
    – steuerfreie Arbeitgeberbeiträge (zum Beispiel sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und deren mitversicherter Ehegatte/Lebenspartner) oder
    – steuerfreie Beihilfen (zum Beispiel Beamte oder Versorgungsempfänger und deren Ehegatten/Lebenspartner)?


    Das verstehe ich nicht. Soll ich da ja oder nein antworten. Ich war normal sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Und bin 50% Schwerbehindert. Sonst nichts. ? Ja oder Nein anklicken?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Zitat von AgnesW Beitrag anzeigen
    zum Beispiel sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer
    Da hast Du ja die Antwort schon gegeben:

    Zitat von AgnesW Beitrag anzeigen
    Ich war normal sozialversicherungspflichtig beschäftigt

    Kommentar

    • AgnesW
      Neuer Benutzer
      • 21.01.2020
      • 26

      #3
      Aber woher soll ich wissen dass ich auf sowas Anspruch habe??? Die Steuerrückzahlung ist höher wenn man nein anklickt. .... Kennt sich jemand damit wirklich aus?

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Zitat von AgnesW Beitrag anzeigen
        Aber woher soll ich wissen dass ich auf sowas Anspruch habe?
        Es sind in ElsterFormular sogar Beispiele aufgeführt:

        Zitat von AgnesW Beitrag anzeigen
        zum Beispiel sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45933

          #5
          Kennt sich jemand damit wirklich aus?
          Natürlich! Bei jedem pflichtversicherten Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber den sog. Arbeitgeberanteil zu Sozialversicherung, bei freiwillig Krankenversicherten

          leistet der Arbeitgeber steuerfreie Zuschüsse. Deshalb musste jeder Arbeitnehmer bis 2018 Ja auswählen, ab 2019 entfällt die Frage.

          Und es steht wirklich in der Zeilenerläuterung und auch in der Hilfe, man muss es nur lesen!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • AgnesW
            Neuer Benutzer
            • 21.01.2020
            • 26

            #6
            Vielen Dank!!! Ich sehe halt in meiner Lohnsteuerbescheinigung die Arbeitgeberanteile zur sozialversicherung und Krankenversicherung nicht. Danke!

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45933

              #7
              Ich sehe halt in meiner Lohnsteuerbescheinigung die Arbeitgeberanteile zur sozialversicherung und Krankenversicherung nicht
              Bei der Kranken- und Pflegeversicherung hast du recht, da ist nur der Arbeitnehmeranteil angegeben. Das deutet aber stark darauf hin, dass es

              auch einen Arbeitgeberanteil geben muss. Bei der Rentenversicherung ist der sogar angegeben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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