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Einkommensteuer 2019: Kindergeld/-freibetrag fehlt bei Steuerberechnung

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    Einkommensteuer 2019: Kindergeld/-freibetrag fehlt bei Steuerberechnung

    Hallo liebe community!
    In der Steuerberechnung taucht bei mir weder das Kindergeld noch der Kinderfreibetrag auf. Ich habe alle Eingaben in der Anlage Kind genauso gemacht wie im letzten Jahr. Muss ich dieses Jahr noch etwas anderes ausfüllen? Hat jemand das gleiche Problem bzw. kann jemand helfen?

    #2
    Spontan würd ich sagen: das Kindergeld ist dann günstiger. Andernfalls wäre der Kinderfreibetrag berücksichtigt worden.

    Du kannst ja mal Dein Bruttogehalt testhalber um 50.000 erhöhen, dann wird womöglich der Kinderfreibetrag berücksichtigt.

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      #3
      Danke! Aber das ist nicht der Grund.

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        #4
        Zitat von saint Beitrag anzeigen
        Danke! Aber das ist nicht der Grund.
        Was dann? Wenn das Kindergeld günstiger ist als der Kinderfreibetrag, taucht der Kinderfreibetrag nur bei der Berechnung des Solis und ggf. der Kirchensteuer auf,

        der Kindergeldanspruch erscheint nur dann als Hinzurechnung, wenn der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer berücksichtigt wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Das ist schon klar. Dennoch besteht der Fehler fort, auch wenn ich 1 Mio. als Einkommen ansetze.

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            #6
            Grund könnte natürlich sein, dass Elster es nicht richtig berechnet und die Günstigerprüfung immer pro Kindergeld ausgeht.

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              #7
              Die Günstigerprüfung erfolgt zwar für jedes Kind einzeln, wenn sie aber bei sehr hohen Einkünften nicht anschlägt, spricht alles für einen Fehler im Berechnungsmodul.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Hallo,

                ich möchte mich hier mal einklinken.
                Kann mir jemand erklären wie das mit dem Kinderfreibetrag und Kindergeld funktioniert?

                Ich habe meine Steuererklärung 2018 zum ersten mal selbst gemacht, vorher immer die Ex-Frau.
                Als der Bescheid kam, hab ich den mal angeschaut und versucht nachzuvollziehen.
                Zur Info, ich bin geschieden 2Kinder und somit SK1 mit Kinderfreibetrag 1,0

                Dabei ist mir dann folgendes aufgefallen.
                Von meinem Bruttoeinkommen werden
                - auf der ersten Seite Werbekosten, Verpflegungskosten usw. abgezogen.
                - auf der zweiten Seite abziehbare Sonderkosten (Rente, Krankenkasse, Pflegeversicherung) abgezogen.

                und mein zu versteuerndes Einkommen wird um 2x 50% vom Kinderfreibetrag gemindert, also je Kind 3.714 Euro

                Von 52.428Euro würden nach Abzug von den Kinderfreibeträgen noch 45.000Euro bleiben.
                Nehmen wir an, dass bei der Berechnung der Steuern 10.000Euro errechnet werden.

                Warum wird dann zu den 10.000Euro an Steuern nochmal das halbe Kindergeld (1164Euro) je Kind draufgeschlagen?
                Somit ist meine Steuer 12.328Euro.

                Danke für Eure Mühe und Hilfe
                Hugo

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                  #9
                  Weil die Eltern das Kindergeld ja schon von der Familienkasse ausgezahlt bekommen und -vereinfacht ausgedrückt- untereinander aufteilen. Bei der Einkommensteuerveranlagung wird dann geprüft, ob der Kindergeldanspruch günstiger ist als die steuerliche Auswirkung des einzelnen Kinderfreibetrags. Ist das Kindergeld günstiger, passiert im Einkommensteuerbescheid gar nichts. Ist der Kinderfreibetrag günstiger, sollst Du über die Einkommensteuer ja nur das "Mehr" oberhalb des Kindergelds erhalten. Deswegen muss das Kindergeld gegengerechnet werden.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    Warum wird dann zu den 10.000Euro an Steuern nochmal das halbe Kindergeld (1164Euro) je Kind draufgeschlagen?
                    Das ist durchaus logisch und auch richtig. Im Rahmen der Günstigerprüfung wird für jedes Kind einzeln geprüft, ob der Ansatz des Kinderfreibetrages,

                    in deinem Fall der Hälfte davon, bei der Einkommensteuer zu einer höheren Steuerersparnis führt, als der (halbe) Kindergeldanspruch. Wenn das der

                    Fall ist, wird der (halbe) Kinderfreibetrag abgezogen und dein zvE sinkt entsprechend und damit auch die tarifliche Einkommensteuer. Um eine

                    Doppelbegünstigung zu vermeiden, wird dann die Einkommensteuer logischerweise wieder um den (halben) Kindergeldanspruch erhöht.

                    Lass mal die Kinder aus der Erklärung heraus, dann siehst du, wie viel die Günstigerprüfung konkret ausmacht. Das muss nicht die

                    Welt sein, es sind aber mehr als dein halber Kindergeldanspruch. Du kannst den Unterschied auch mit einem Tarifrechner ausrechnen.

                    https://www.bmf-steuerrechner.de/eks...formekst.xhtml
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo Hugo,

                      die Antwort wurde schon gegeben -> Stichwort Günstigerprüfung entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag, wenn der Kinderfreibetrag steuerlich günstiger ist, wird der Kindergeldanspruch hinzugerechnet.

                      Tschüß

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                        #12
                        Hallo,

                        Kinderfreibetrag trifft nur Besserverdiener (Höhe des Einkommens findet man im Internet)
                        Der Rest muss sich mit Kindergeld zufrieden geben

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          Kinderfreibetrag trifft nur Besserverdiener
                          Das ist aber nicht ungerecht, da nur so die verfassungsrechtlich gebotene Freistellung des Existenzminimums sowie des

                          Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarfs eines Kindes von der Einkommensteuer sichergestellt werden kann.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Hallo,

                            ach Charlie24.
                            Was soll der Unsinn. Aber das ist OT

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Das ist durchaus logisch und auch richtig. Im Rahmen der Günstigerprüfung wird für jedes Kind einzeln geprüft, ob der Ansatz des Kinderfreibetrages,

                              in deinem Fall der Hälfte davon, bei der Einkommensteuer zu einer höheren Steuerersparnis führt, als der (halbe) Kindergeldanspruch. Wenn das der

                              Fall ist, wird der (halbe) Kinderfreibetrag abgezogen und dein zvE sinkt entsprechend und damit auch die tarifliche Einkommensteuer. Um eine

                              Doppelbegünstigung zu vermeiden, wird dann die Einkommensteuer logischerweise wieder um den (halben) Kindergeldanspruch erhöht.

                              Lass mal die Kinder aus der Erklärung heraus, dann siehst du, wie viel die Günstigerprüfung konkret ausmacht. Das muss nicht die

                              Welt sein, es sind aber mehr als dein halber Kindergeldanspruch. Du kannst den Unterschied auch mit einem Tarifrechner ausrechnen.

                              https://www.bmf-steuerrechner.de/eks...formekst.xhtml
                              Danke für die Antworten, das Stichwort Günstigerprüfung habe ich schon gehört...

                              Vielleicht habe ich ein grundsätzliches Problem.
                              Der Staat zahlt mir (uns als Familie) Kindergeld, ich dachte er schenkt es mir...aber anscheinend muss ich es komplett wieder als Steuern an den Staat zurückzahlen.
                              Zumindest stellt es sich für mich so dar.
                              Wie werde ich durch das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag konkret entlastet?

                              Ich weiß, dass das für euch als Experten vielleicht schwierig ist, aber kann mir das jemand mal simpel erklären.

                              Danke an alle
                              Hugo

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