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Einkommensteuer 2019: Kindergeld/-freibetrag fehlt bei Steuerberechnung

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    #16
    ... ich dachte er schenkt es mir
    Das ist natürlich falsch gedacht, wirklich geschenkt erhalten das Kindergeld nur Berechtigte, die keine Steuern zahlen müssen.

    Für alle anderen ist es zunächst eine monatlich gezahlte Steuervergütung. Bei der Einkommensteuererklärung wird dann verglichen,

    ob das Kindergeld ausgereicht hat, die auf die Kinderfreibeträge entfallende Einkommensteuer zu ersetzen, was bei höheren Einkommen

    wegen des progressiven Steuertarifs nicht vollständig gelingt, so dass dann der Kinderfreibetrag in die Steuerberechnung einfließt.

    Eigentlich ist die Regelung in § 31 EStG nicht wirklich kompliziert: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__31.html

    Mit ihr wird erreicht, dass du für die dir zustehenden Kinderfreibeträge keine Einkommensteuer bezahlen musst. Ein Geschenk

    ist das in diesen Fällen nicht und auch keine Förderung der Familie. Diese Steuerfreistellung ist verfassungsrechtlich geboten

    und mehr als die Steuerfreistellung erhält man bei höherem Einkommen auch nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Vielen DANK für die Erklärung! TOP

      Sorry, ich bin wirklich Laie...
      Noch eine kurze Frage zur Günstigerprüfung, die kann man doch auch durchführen um zu prüfen, ob Abgeltungssteuer gezahlt wird oder ob Kapitalerträge mit meinem Steuersatz versteurt werden.
      Um bei meinem Beispiel zu bleiben:
      zvE: 52.428€ -> 25,58% ohne Soli; 26,99% mit Soli
      zvE: 45.000€ -> 23,32% ohne Soli; 24,60% mit Soli

      Somit sollten die Kapitalerträge in meinem Fall mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden? ODER?
      Wird das vom Finanzamt automatisch geprüft, oder muss ich das machen?

      DANKE
      Hugo

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        #18
        Also, einfach ausgedrückt:

        Du hast im Jahr 2019 2.388 Euro Kindergeld bekommen.

        Jetzt stellt sich raus dass Du durch den Kinderfreibetrag in Höhe von 7.620 meinetwegen 2.500 Euro weniger Steuern zahlen würdest.

        Dann bekommst Du nicht beides! Die Steuererstattung von 2.500 wird gemindert um die 2.388, die Du schon bekommen hast.

        Kommentar


          #19
          Die Günstigerprüfung bei Kapitaleinkünften wird dann durchgeführt, wenn Du diese beantragst. Hier im Thread sind wir beim Thema Kindergeld/-freibetrag fehlt bei Steuerberechnung.

          Kommentar


            #20
            Um bei meinem Beispiel zu bleiben:
            zvE: 52.428€ -> 25,58% ohne Soli; 26,99% mit Soli
            zvE: 45.000€ -> 23,32% ohne Soli; 24,60% mit Soli
            Das hat jetzt zwar jetzt mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun, aber da liegst du gänzlich falsch!

            Maßgeblich ist nämlich dein Grenzsteuersatz und der liegt bei 52.428 € bei immerhin 40,47%. Darum greift ja auch die Günstigerprüfung

            bei Kindergeld und Kinderfreibetrag.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              Hier der Link zum offiziellen Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums zum Thema Durchschnittsbelastung und Grenzsteuersatz: https://www.bmf-steuerrechner.de/eks...formekst.xhtml
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #22
                Danke L. E. Fant für die Erklärung bezüglich Kindergeld/-freibetrag

                Auch dir Charlie24 nochmal Danke für die Erklärung der Günstigerprüfung !!!

                Kommentar


                  #23
                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  Kinderfreibetrag trifft nur Besserverdiener (Höhe des Einkommens findet man im Internet)
                  Der Rest muss sich mit Kindergeld zufrieden geben

                  Gruß FIGUL

                  Hallo,

                  klingt jetzt vielleicht etwas doof, weil ich ja davon profitiere...aber wäre es dann nicht gerechter, wenn es diesen Kinderfreibetrag nicht gäbe?
                  Dann bekommt jeder das "gleiche" Kindergeld und gut ist es.
                  Außerdem bräuchte man den ganzen Zirkus bei der Steuererklärung nicht.
                  Unsere Gesetze, Zuschüsse, Subventionen und Steuern sind manchmal schon sehr komisch und bewusst kompliziert.
                  Leider fällt es deshalb auch so schwer die Bürokratie abzuschaffen :-(

                  Hugo

                  Kommentar


                    #24
                    klingt jetzt vielleicht etwas doof, weil ich ja davon profitiere...aber wäre es dann nicht gerechter, wenn es diesen Kinderfreibetrag nicht gäbe?
                    Es wäre verfassungswidrig, weil das Existenzminimum eines jeden Menschen steuerfrei bleiben muss. Du profitierst ja auch nicht wirklich. Nach dem Grundtarif

                    würde die Einkommensteuer für deine Kinderfreibeträge von insgesamt 7.428,00 € infolge des progressiven Tarifs 2.887,00 € betragen, das sind 559,00 € mehr als

                    der Kindergeldanspruch. Um diesen Betrag würdest du gegenüber einem kinderlosen Steuerpflichtigen mit gleichem Einkommen benachteiligt, wenn es nur das

                    Kindergeld geben würde. Was sollte daran gerechter sein?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #25
                      Hallo,

                      Charlie24
                      deine Sichtweise ist falsch.
                      Wie erklärst du dir, dass man mehr Steuern zurück bekommt, als die Höhe des Kindergeldes.
                      Das ist eindeutig eine Benachteiligung für diejenige Person, bei der der Kinderfreibetrag nicht greift.
                      Ist doch offensichtlich-anscheinend für dich nicht-
                      Ergo ist der Besserverdienende klar im Vorteil

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #26
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Um diesen Betrag würdest du gegenüber einem kinderlosen Steuerpflichtigen mit gleichem Einkommen benachteiligt, wenn es nur das
                        Kindergeld geben würde
                        Blödsinn :-)
                        Die steuerliche Entlastung würde in diesem Fall - wie bei jemanden mit geringen Einkommen durch das Kindergeld bewirkt.
                        Freigestellt werden soll nach § 31 EStG übrigens das Existenzminimum des Kindes. Warum dieses bei besserverdienenden höher sein soll als das Kindergeld erschließt sich mir auch nicht.
                        Daher würde ich auch eine Abschaffung des Kinderfreibetrages begrüßen. Gibt noch genug andere Vorschriften im Steuerrecht welche besser Verdienende bzw. Vermögende bevorteilen (z.B. § 32d EStG)

                        Aber genug davon... ist eh schon OT.
                        Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 25.02.2020, 12:26.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
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                        Kommentar


                          #27
                          Warum dieses bei besserverdienenden Höher sein soll als das Kindergeld erschließt sich mir auch nicht.
                          Dieser Satz belegt, dass du das System, das im Übrigen das Bundesverfassungsgericht durchgesetzt hat, überhaupt nicht verstanden hast.

                          Es geht um die Höhe der Steuerbelastung, nicht um die Höhe des Existenzminimums. Aber beenden wir das Thema, es ist schon alles gesagt,

                          wenn auch noch nicht von jedem.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #28
                            Na klar, wer anderer Meinung ist der hat einfach nicht verstanden.

                            Das Kindergeld wird nicht versteuert! Also sollte man sich keine Sorgen um die Freistellung des Existenzminimums machen.

                            Kommentar


                              #29
                              Das Kindergeld wird nicht versteuert! Also sollte man sich keine Sorgen um die Freistellung des Existenzminimums machen.
                              Diese Sorgen muss man sich bei solchen Kommentaren aber durchaus machen
                              zvE vor Berücksichtigung Kinderfreibeträge 52.428 Einkommensteuer 13.265 Grundtarif
                              abzüglich 2 halbe Kinderfreibeträge 7.428
                              zvE nach Berücksichtigung Kinderfreibeträge 45.000 Einkommensteuer 10.378 Grundtarif
                              Unterschiedsbetrag Einkommensteuer 2.887 Grundtarif
                              Entlastungswirkung Kindergeldanspruch 2.328
                              es verbleibt eine Differenz von: 559









                              Der Kindergeldanspruch reicht also nicht aus, um die vollständige steuerliche Entlastung zu bewirken!
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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